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  • 14.04.2010 - 3,88 Euro pro Packung für Apotheken
    14.04.2010 - 3,88 Euro pro Packung für Apotheken
    INTERNATIONALES – BELGIEN Berlin - Seit Monatsbeginn werden in Belgien Apotheken bei der Abgabe erstattungsfähiger Arzneimittel neu vergütet. Die bisherige prozentuale M...

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BELGIEN

3,88 Euro pro Packung für Apotheken

 

Berlin  -  Seit Monatsbeginn werden in Belgien Apotheken bei der Abgabe erstattungsfähiger Arzneimittel neu vergütet. Die bisherige prozentuale Marge wird weitgehend durch Fixbeträge ersetzt: Pro abgegebener Packung erhalten die Apotheken jetzt ein Abgabehonorar in Höhe von 3,88 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Umstellung soll kostenneutral sein.

Neue Regeln: Belgiens Apotheken bekommen seit Monatsbeginn eine 
pauschale Vergütung. Foto: APOTHEKE ADHOC

Neue Regeln: Belgiens Apotheken bekommen seit Monatsbeginn eine pauschale Vergütung. Foto: APOTHEKE ADHOC

Die Pauschale soll den Aufwand für die pharmazeutische Betreuung sowie für Bestellung, Lagerung und Logistik decken. Zusätzlich zahlen die Krankenkassen den Apotheken eine degressive Marge: 6,04 Prozent bis zu einem Herstellerabgabepreis von 60 Euro, 2 Prozent bei teureren Packungen. Im rechnerischen Durchschnitt sollen 80 Prozent des Apothekenhonorars durch die Pauschale abgedeckt werden.

Nach dem Modell erhalten die rund 5000 belgischen Apotheken bei der Abgabe teurer Arzneimittel zwar weniger Geld als zuvor. Bei günstigen Präparaten profitieren sie dagegen: So zahlt die Kasse beispielsweise 4,18 Euro für eine Packung Amoxiclav 500 Milligramm Tabletten von Teva, 16 Stück. Bislang waren es 2,58 Euro. Für zehn Durogesic Pflaster mit einer Wirkstärke von 100 Milligramm erhalten Apotheken dagegen mit 8,44 Euro künftig 1,42 Euro weniger als zuvor.

Zusätzlich zu Abgabehonorar und Marge können die Apotheken ein spezifisches Honorar in Höhe von 1,19 Euro pro abgegebener Packung von den Kassen verlangen. Das gilt, wenn auf dem Verordnungsblatt nur der Wirkstoff, nicht aber ein Fertigarzneimittel angegeben ist oder wenn bei der Ersteinnahme eines Arzneimittels eine spezielle Beratung durchgeführt werden muss.

Letzteres bezieht sich allerdings nur auf die Abgabe von inhalativen Glukokortikoiden, nicht-steroidalen Antiphlogistika (NSAIDs), oralen Antidiabetika, Antibiotika und Antikoagulantien. In diesem Jahr erhalten alle belgische Apotheken für die spezielle Beratung eine einmalige pauschale Zahlung von 500 Euro.

Drei Jahre lang hatte der belgische Apothekerverband für die Einführung des neuen Vergütungsmodells gekämpft. Der Vorteil liege vor allem in der Abkopplung des Apothekenhonorars von den Produktionspreisen der Hersteller. Zudem werde durch den Fixbetrag die pharmazeutische Beratung honoriert.

Von den drei paneuropäischen Konzernen ist nur Celesio in Belgien aktiv. 2009 erwirtschafteten die 110 Apotheken einen Umsatz von 130 Millionen Euro. Vor einem Jahr hatte Celesio den Firmenwert seiner belgischen Apotheken um 47,5 Millionen Euro berichtigen müssen, rein rechnerisch 430.000 Euro pro Apotheke.

Yvette Meißner, Mittwoch, 14. April 2010, 11:02 Uhr


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