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KREBSTHERAPIE
Berlin - Der
Medizinische Dienst (MdK) der baden-württembergischen Krankenkassen
zweifelt am Nutzen des monoklonalen Antikörpers Avastin (Bevazizumab).
Einem Bericht des Handelsblatts zufolge hat sich der MdK in einem
Schreiben an die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
gewandt: Avastin sei ein „marginal wirksames Medikament", heißt es. Die
Datenlage, auf Grund derer Avastin zugelassen wurde, sei dürftig.
„Der geringe Zusatznutzen des Mittels gegenüber vergleichbaren Arzneien
steht in keinem Verhältnis zu den monatlichen Therapiekosten von 5000
Euro", urteilen die MdK-Gutachter. Die Verlängerung der Lebenszeit sei
in den Nachfolgestudien seit der Erstzulassung 2005 nicht belegt.
Tödliche Komplikationen hätten teilweise zugenommen, es bestehe eine
„erhebliche Toxizität", heißt es.
Das Arzneimittel ist zur Therapie von Kolon- und Rektumkarzinom, Brust-,
Lungen- und Nierenkrebs zugelassen. Off-Label wird es zur Behandlung
der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) eingesetzt.
Laut Handelsblatt teilt die AkdÄ die grundlegenden Bedenken. Auch der
Gemeinsame Bundesausschuss schließt demnach nicht aus, Avastin aus dem
Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen. Der Hersteller Roche
hat im vergangenen Jahr weltweit rund 4,2 Milliarden Euro mit Avastin
umgesetzt.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 03. Mai 2010, 14:14 Uhr
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