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BUNDESGERICHTSHOF
Berlin - Versandapotheken dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Tierarzneimittel verkaufen. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente für Nutztiere. Ein generelles Versandverbot schränkt aus Sicht der obersten Zivilrichter die Berufsfreiheit der Apotheker übermäßig ein. Das geht aus der jetzt veröffentlichten Begründung des Urteils vom 12. November hervor.
Für Haustiere ok: Versandapotheken dürfen künftig
OTC-Tierarzneimittel verkaufen. Foto: Elke Hinkelbein
Zwar rechtfertige der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung selbst
empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit, so die BGH-Richter. Dies
könne aber nicht für OTC-Arzneimittel für Haustiere gelten. Denn im Wege
des Versandhandels verursachte Fehlmedikationen stellten hier keine
Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung dar. Schließlich würden Hunde
und andere „nicht zu Ernährungszwecken gehaltene Haustiere [...] aus
ideellen Gründen in den Haushalt aufgenommen" und weit überwiegend nicht
aus Erwerbsgründen, so die Richter.
Der BGH hob mit seinem letztinstanzlichen Urteil die Entscheidung des
Berufungsgerichts auf. Zwar erkannten auch die BGH-Richter an, dass „die
Möglichkeit einer durch übermäßigen Sorge um das Wohlergehen des
Haustieres verursachten Übermedikation" bestehe. Die gleiche Gefahr
sahen die Richter allerdings bei allzu besorgten Eltern, die ihren
Kindern zu viele Arzneimittel geben. Da der Gesetzgeber dieses Risiko
seit der Freigabe des Versandhandels im Jahr 2004 für hinnehmbar halte,
könnten für Tiere keine strengeren Maßstäbe gelten, so der BGH.
Eine Gefahr erkannten die Richter bei Hund, Katze & Co, die zu
Zucht- oder Ausstellungszwecken gewerblich gehalten werden. Um einer
übermäßigen Medikation vorzubeugen, reicht es aus Sicht des BGH aber
aus, die entsprechenden Präparate unter die Verschreibungspflicht zu
stellen.
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) begrüßte das Urteil
und hofft auf steigende Umsätze in einem zweistelligen Millionenmarkt.
Der Vorsitzende Christian Buse rechnet nach der Entscheidung vor allem
mit einer großen Nachfrage nach Mitteln gegen Zecken, Würmer, Milben und
andere Parasiten.
Die Bundesregierung hatte schon nach einem Schriftwechsel mit der
EU-Kommission angekündigt, den Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln für
Haustiere zu erlauben. Die EU-Kommission hatte sich im Juli 2009 bei der
deutschen Regierung über das Versandverbot beschwert. Berlin hatte sich
zunächst gewehrt, im Oktober aber doch eingelenkt.
Man werde die entsprechenden Vorschriften im Rahmen des regulären
Gesetzgebungsverfahrens ändern, so das Versprechen an die Kommission.
Die Novelle zum Arzneimittelgesetz ist in der Ressortabstimmung zwischen
Bundesgesundheits- und Bundeslandwirtschaftsministerium. Ende des
Jahres soll die Gesetzesänderung in Kraft treten. Der BGH hatte den Weg
für die Versender allerdings bereits im November frei gemacht.
Alexander Müller, Montag, 03. Mai 2010, 15:29 Uhr
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