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BUNDESSOZIALGERICHT
Kassel - Nach zwei
misslungenen Schönheitsoperationen stehen einer Frau Leistungen nach dem
Opferentschädigungsgesetz zu. Die 1954 geborene Frau, die nach
Fettabsaugungen erhebliche gesundheitliche Probleme bekam, sei Opfer
einer Gewalttat geworden, urteilte das Bundessozialgericht.
Die Frau litt nach Angaben des Gerichts an erheblichem Übergewicht,
Herzschwäche, Bluthochdruck, Lungenschwäche, Zuckerkrankheit und einer
Darmerkrankung. Sie ließ bei einem Gynäkologen eine Fettabsaugung
vornehmen, der sie aber zuvor nicht über die Risiken aufklärte. Danach
bekam sie gesundheitliche Schwierigkeiten.
Einige Monate später versuchte der Arzt eine Korrektur und saugte
weiteres Fett ab. Daraufhin musste die Frau ins Krankenhaus. Wegen der
beiden Eingriffe wurde der Arzt bereits wegen vorsätzlicher gefährlicher
Körperverletzung zu mehrjähriger Haft verurteilt.
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz kann nach der Entscheidung
des Gerichts beanspruchen, wer als Folge eines vorsätzlichen,
rechtswidrigen tätlichen Angriffs geschädigt wird.
„Ein Patient wird dann zum Gewaltopfer, wenn ein als vorsätzliche
Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff aus der Sicht eines
verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient",
teilte das Gericht mit. Im konkreten Fall habe der Arzt also ans
Geldverdienen und nicht an die Gesundheit der Frau gedacht.
dpa, Freitag, 30. April 2010, 11:03 Uhr
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