Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Firmeninhaber und Geschäftsführer müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen einhalten. Bereits fahrlässiges Handeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Welche Hilfe es gibt.
Firmeninhaber und Geschäftsführer müssen oft Entscheidungen treffen, die sie nicht immer vorab durch einen Anwalt absichern lassen können. Zudem treten nicht selten Ereignisse auf, die trotz größter Sorgfalt oftmals unwissentlich zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung kann in einem derartigen Fall Ärger und Kosten ersparen. Der Unternehmer beziehungsweise der Geschäftsführer ist in seiner angegebenen gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgesichert. Auch die im Unternehmen beschäftigten Personen sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.
Besteht Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer unter anderem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Schnell kann in einem Betrieb etwas passieren - und man steht dem Vorwurf gegenüber, fahrlässig beispielsweise gegen Auswahl-, Instruktions- und Anweisungspflichten oder Kontroll- und Überwachungspflichten verstoßen zu haben.
Als Unternehmer hat man zudem zahlreiche andere Gesetze und Vorschriften zu beachten. Da wären beispielsweise das Tarifvertragsgesetz, die Gewerbeordnung, das GmbH-Gesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, die Unfallverhütungs-Vorschriften und viele mehr.
Wird ein behördliches oder gerichtliches Verfahren wegen einer fahrlässigen Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts eingeleitet, ist dies in der Regel durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt.
Aber auch Streitigkeiten mit den Sozialversicherungs-Trägern oder mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht sind mitversichert. Abgedeckt sind zudem die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Disziplinar- und Standesrecht. Standesrecht gibt es zum Beispiel für Ärzte, Apotheker und Steuerberater.
Besonders wichtig ist auch die mögliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Hat eine fremde Person Betriebseigentum beschädigt oder ist der Unternehmer oder sein Mitarbeiter während der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt worden, können Schadenersatz und Verdienstausfall eingefordert werden.
Einige Versicherer bieten für spezielle Berufsgruppen besondere Rechtsschutzverträge. Auch zusätzliche Einschlüsse wie eine Rechtsschutzabsicherung für die Firmenfahrzeuge oder für das Betriebsgebäude sind möglich.
Um einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten, ist eine umfassende Beratung bei einem Versicherungsfachmann sinnvoll. (verpd) (ApoRisk)
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