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  • 02.01.2009 - Versicherungen für Apotheker
    02.01.2009 - Versicherungen für Apotheker
    Die Gothaer empfiehlt sich Ihnen als Partner, der aufgrund seines jahrzehntelangen Engagements speziell im Bereich Apotheker über eine Fülle von Erfahrungen verfügt.

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Apotheke:

Versicherungen für Apotheker

 

Die Gothaer empfiehlt sich Ihnen als Partner, der aufgrund seines jahrzehntelangen Engagements speziell im Bereich Apotheker über eine Fülle von Erfahrungen verfügt. Wir wollen Ihnen helfen, Ihre spezifischen Risikosituationen sowohl im Privatbereich als auch in Ihrer Apotheke optimal abzusichern.

 

Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker


Ausgangslage/Risiko

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie als Apotheker in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich dabei auch eventuelles Fehlverhalten Ihres angestellten Personals zurechnen lassen.

Leistungsumfang

Im Rahmen und Umfang des Berufshaftpflichtversicherungsvertrages erfolgt die Prüfung der Haftung und Befriedigung berechtigter Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Was für Besonderheiten gibt es?

Für Sie als Apotheker ist es von besonderer Wichtigkeit, dass ausreichender Versicherungsschutz zur Verfügung steht - z.B. bei Unterhaltsansprüchen Dritter wegen ungewollter Schwangerschaft aus fehlerhafter Abgabe von Anti-Konzeptiva. Hierfür stehen bei uns grundsätzlich die Deckungssummen für Personenschäden zur Verfügung.

Was ist versichert?

Versichert ist - nach Umfang des Vertrages - die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten beruflichen Tätigkeit bzw. dem versicherten Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.

Wen schützt die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung?

Versicherungsschutz besteht für Sie als Apotheker sowie für Ihr angestelltes Personal, dessen Fehlverhalten Sie sich ebenfalls zurechnen lassen müssen.

Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Bis zu welcher Höhe leistet die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung?

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssummen?

Die Regeldeckungssummen betragen zur Zeit 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Darüber hinausgehende Deckungssummen richten sich nach Ihrem speziellen Berufsrisiko.

Wo gilt die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten und ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland. Sofern hieraus Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür Versicherungsschutz weltweit.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Neben den allgemeinen Ausschlüssen der Haftpflichtversicherung gibt es noch berufs-/betriebsspezifische nicht versicherte Risiken.

Ausgeschlossen sind zum Beispiel:

  • Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind. Gothaer Versicherung

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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

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