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  • 03.03.2010 – Auch ohne Chef muss es weitergehen
    03.03.2010 – Auch ohne Chef muss es weitergehen
    APOTHEKE – BETRIEBSUNTERBRECHUNG Wer als Freiberufler oder Inhaber eines Kleinbetriebes durch Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kann, hat nicht nur mit einem Einnahmeau...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Apotheke:


BETRIEBSUNTERBRECHUNG

Auch ohne Chef muss es weitergehen

 

Wer als Freiberufler oder Inhaber eines Kleinbetriebes durch Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kann, hat nicht nur mit einem Einnahmeausfall zu kämpfen. Denn auch die Kosten laufen weiter. Welche Versicherungen in solchen Fällen die Existenz sichern helfen.

Bei Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Anwälten oder Sachverständigen, sowie bei kleineren Unternehmen ist der geschäftliche Erfolg oft von der Person und Arbeitskraft des Inhabers abhängig. Viele Arbeitsabläufe oder auch die Neukundenakquise stehen und fallen hier mit der Arbeitskraft des Inhabers.

Wenn der Chef einmal ausfällt, kommt es oft zu Umsatzverlusten, während die Betriebskosten weiterlaufen. Speziell für diesen Fall bieten diverse Versicherungs-Gesellschaften eine Absicherung.

Gesicherter Umsatz trotz fehlendem Chef

Viele Unternehmer wissen, dass eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung in Verbindung mit einer Geschäftsinhalts-Versicherung oder auch als Einzelvertrag Umsatzausfälle absichert, die durch Sachschäden beispielsweise infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch entstanden sind.

Nicht versichert ist jedoch das Ruhen von Betrieben, wenn es durch Unfall, Krankheit oder behördlich verhängte Quarantäne verursacht wird. Dafür benötigen Selbstständige oder Freiberufler eine spezielle Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

Diese Art der Betriebsunterbrechungs-Versicherung gibt es oftmals auch unter anderen Bezeichnungen, wie z.B. Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung, Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, Betriebskosten-Versicherung, Ertragsausfall-Versicherung etc.

Ersatz von Personalkosten bis zum entgangenen Gewinn

Versicherungsschutz besteht für betriebliche Fixkosten wie Personalkosten und Sozialabgaben, Versicherungen, Finanzierungskosten, Büromiete, Abschreibungen auf Sachanlagen oder Leasingraten.

Auch entgangener Betriebsgewinn kann in den Schutz mit eingeschlossen werden. Dabei sind die Höchst-Versicherungssummen in der Regel auf die Fixkosten oder den angenommenen Umsatz begrenzt.

Experten raten zu Kombi-Schutz

Selbstständige haben in ihrer Krankenversicherung oft ein Krankentagegeld mit eingeschlossen. Doch die Tagegeldversicherung ersetzt in der Regel maximal den nachgewiesenen Einkommensverlust. Die weiterlaufenden Betriebskosten für Personal, Miete, Leasing und Betriebsversicherungen sind dann nicht abgesichert.

Versicherungsexperten raten deshalb zu einer Kombination aus Krankentagegeld- und einer speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherung. (verpd) (ApoRisk)

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