
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - Ein
Zufallsfund von Pflanzen und Pflanzenteilen, die zum Teil unter das
Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen, ist dem Zollfahndungsamt Hamburg
gelungen. Eigentlich wollten die Beamten auf dem Grundstück eines
43-Jährigen im Raum Bad Segeberg Vermögenswerte wegen früherer Vergehen
sichern. Dabei fanden sie 18 Kilogramm Betäubungsmittel und 19 Kilogramm
nicht zugelassener Arzneimittel.
Zu den sichergestellten Pflanzen zählen neben Alraunenwurzel und
Giftlattichkraut auch unter das BTM-Gesetz fallende Hanfblätter sowie
Ayahuasca, eine Dschungelliane, die Dimethyltryptamin enthält. Der Mann
habe die Pflanzen zumeist aus den Niederlanden bezogen und über das
Internet weltweit vertrieben, so ein Sprecher des Zollfahndungsamts
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Nun müssten die Inhaltsstoffe und deren Gehalt
in den einzelnen Pflanzen genau analysiert werden.
Der Mann war den Zollfahndern nicht unbekannt: Bereits im Oktober 2008
wurden in seinen Wohn- und Geschäftsräumen 300 verschiedene teils
psychoaktive Präparate mit einem Gesamtgewicht von mehr als 1,7 Tonnen
beschlagnahmt.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 12. Mai 2010, 15:06 Uhr
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