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APOTHEKENHONORAR
Berlin - Investieren oder zurückstellen: Noch weiß niemand, wie die Apotheken mit dem unter Vorbehalt für 2009 nachgezahlten Kassenabschlag umgehen sollen. Denn sollten die Kassen letztlich doch erfolgreich klagen, müssten die Apotheker das Geld oder Teile davon wieder zurückzahlen. Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) wird derzeit noch geprüft, inwieweit Zinsausfälle berücksichtigt werden.
Zahlung auf Zeit? Noch können die Apotheken nicht fest mit dem Kassenabschlag rechnen. Foto: Elke Hinkelbein
Die Treuhand Hannover sieht aktuell keine Notwendigkeit, das Geld
zurückzustellen: „Das Risiko bleibt natürlich", sagte ein Sprecher
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Angesichts der Einschätzung des LSG zu den
Erfolgsaussichten der Kassenklage ist das apothekereigene
Steuerberatungsunternehmen zuversichtlich, dass die Apotheken das ihnen
zugesprochene Geld behalten können.
Fakt ist: Die Zahlung ist laut Treuhand für viele Apotheken sehr
wichtig, da sie die Liquidität erhöht. Kleinere Apotheken mit bis zu
einer Million Euro Jahresumsatz können nach Einschätzung der Treuhand
mit 6.000 bis 7.000 Euro Nachzahlung rechnen. Je nach Menge der
abgegebenen Packungen zu Lasten der Krankenkassen sind jedoch auch
höhere Summen drin.
Die Nachzahlung wird in jedem Fall das Betriebsergebnis 2009
beeinflussen. Die Korrektur von 46 Cent pro Packung führt zu einer
Gewinnverbesserung - oder in nicht wenigen Fällen zu einer Minimierung
des Verlustes. Für die Steuererklärung sei die späte Entscheidung kein
Problem, da die Bilanzen noch nicht fertig gestellt seien, so der
Sprecher.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 11. Mai 2010, 15:27 Uhr
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