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KASSENABSCHLAG
Berlin - Der GKV-Spitzenverband hat bereits angekündigt, die Klage gegen den Schiedsspruch fortzuführen. Allerdings haben die Ambitionen der Kassen nach dem Abschluss des Eilverfahrens einen Dämpfer erfahren: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung zur sofortigen Vollstreckung des Schiedsspruchs eine summarische Prüfung des Schiedsspruchs vorgenommen. Danach hält das Gericht einen Sieg der Kassen im Hauptsacheverfahren für „unwahrscheinlich". Das geht aus der schriftlichen Begründung der Richter hervor, die APOTHEKE ADHOC vorliegt.
Geringe Erfolgsaussichten: Das LSG hält den Schiedsspruch nach erster
Prüfung für nicht zu beanstanden. Foto: Elke Hinkelbein
Nach der kurzen Prüfung des Schiedsspruchs kommen die LSG-Richter zu dem
Schluss, dass sich die Schiedsstelle vermutlich innerhalb ihres
Gestaltungsspielraums bewegt habe und die Entscheidung den
rechtsstaatlichen Maßstäben genügt habe. „Daher dürfte die
Anfechtungsklage der Beigeladenen eher geringe Erfolgsaussichten haben,
so dass die sofortige Vollziehung anzuordnen war", so die Richter.
Im Hauptsacheverfahren sind die Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin
und in zweiter Instanz des LSG nicht rechtskräftig, solange die
Parteien Rechtsmittel einlegen könnten. Das letzte Wort hat das
Bundessozialgericht.
Alexander Müller, Dienstag, 11. Mai 2010, 13:15 Uhr
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