Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Auch Versicherungsverträge, die vor 2008 geschlossen wurden und mehrere Jahre laufen, können seit Januar 2009 nach drei Jahren gekündigt werden. Die Dreijahresfrist läuft ab Vertragsbeginn und nicht ab 1. Januar 2008, erläutert das Bundesjustizministerium (BMJ) und tritt damit der Auffassung einiger Versicherer wie der Provinzial Rheinland entgegen. „Ein am 1. Januar 2007 für fünf Jahre geschlossener Vertrag kann also zum 31. Dezember 2009 gekündigt werden", sagt BMJ-Sprecherin Katharina Jahntz. „Die Dreijahresfrist gilt seit 1. Januar 2009 für alle Verträge", betont sie die Rechtsauslegung des Ministeriums. Bis dahin galt die verbesserte Kündigungsfrist nur für Verträge, die seit 1. Januar 2008 geschlossen wurden. Seitdem gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz. Mit der Auffassung, die Frist beginne bei alten Verträgen erst ab Januar 2008, berufen sich einige Versicherer auf den Aufsatz eines Richters. Dies sei eine „Einzelauffassung", sagt Jahntz. Die Provinzial will jedoch weiterhin an ihrer Praxis festhalten. Die Auslegung des Rechts obliege nicht dem Ministerium, so das Unternehmen.
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