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  • 01.04.2009 - ApoRisk® News Vorsorge: Rürup-Rente - Ein Ladenhüter wird entdeckt
    01.04.2009 - ApoRisk® News Vorsorge: Rürup-Rente - Ein Ladenhüter wird entdeckt
    Erfolgsgeschichten sehen anders aus. Nach ihrer Einführung im Jahr 2005 interessierte sich kaum jemand für die Basisrente, die auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannt ist - ode...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Vorsorge:
Rürup-Rente

Ein Ladenhüter wird entdeckt

 

Erfolgsgeschichten sehen anders aus. Nach ihrer Einführung im Jahr 2005 interessierte sich kaum jemand für die Basisrente, die auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannt ist - oder eben nicht. Denn bislang konnte kaum jemand etwas mit dem Vorsorgemodell anfangen. Es sieht so aus, als würde sich das langsam ändern. Im Jahr 2007 hat sich der Vertragsbestand mehr als verdoppelt, fast 318.000 Menschen entschieden sich für die steuerbegünstigte Altersvorsorge. Im laufenden Jahr läuft der Absatz aber wieder zäher. Der ganz große Durchbruch dürfte der Basisrente ohnehin verwehrt bleiben. Dafür ist ihre Zielgruppe einfach zu klein. Gedacht ist die Rente in erster Linie für Freiberufler, bzw. Selbständige und deren Angehörige, also für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und auch nicht von Riester-Zulagen profitieren können. Sie sollen Steuern sparen, wenn Sie privat fürs Alter vorsorgen. Daneben steht die Rürup-Rente auch allen anderen offen - Angestellte haben aber weniger davon.

Gut für reiche Alte

Im Grunde funktioniert die Basisrente ganz einfach: Beiträge, die in einen Basisrenten-Vertrag fließen, kann man in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Der Höchstförderbeitrag von 20.000 Euro im Jahr ist aber erst 2025 erreicht. Bis dahin steigt der absetzbare Beitrag jedes Jahr um zwei Prozent an. In der Steuererklärung für 2008 sind es 66 Prozent, also 13.200 Euro, 2009 bleiben von eingezahlten 20.000 Euro 13.600 Euro steuerfrei. Wer schon in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss von diesem Betrag noch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge (und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abziehen. Bei einem Bruttoeinkommen von 36.000 Euro blieben in diesem Jahr nur noch höchstens 9.618 Euro für den Sonderausgabenabzug. Um diesen Betrag auszuschöpfen, müsste man insgesamt 12.836 Euro einzahlen.

Steuern fallen derzeit also sowohl in der Einzahlungsphase als auch bei der Auszahlung im Alter an. Denn bis zum Jahr 2040 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil schrittweise auf 100 Prozent. Für alle, die früher in Rente gehen, gelten Freibeträge. Wer etwa im Jahr 2015 in den Ruhestand tritt, muss 70 Prozent der Auszahlungen versteuern, die übrigen 30 Prozent sind lebenslang steuerfrei. Bei späteren Rentenerhöhungen schlägt der Fiskus aber immer zu.

Einmal Rürup, immer Rürup

Für jene, die kurz vor der Rente stehen, könnte sich die Rürup-Rente wegen des hohen Freibetrages lohnen, zumal auch Einmalzahlungen zulässig sind. Das ist aber auch das einzig Flexible am ganzen Modell. Ansonsten engt die Rürup-Rente ziemlich ein. Verträge können weder übertragen noch beliehen oder verkauft werden. Einmal Rürup, immer Rürup. Vor dem 60. Geburtstag ist das Ersparte unantastbar und somit auch HartzIV-sicher. Einmalige Kapitalausschüttungen sind tabu, Ausnahmen gibt es allenfalls bei Kleinstrenten. Ansonsten erfolgt die Auszahlung immer als Leibrente. Das heißt: im Todesfall gibt es kein Geld zurück. Um wenigstens die eingezahlten Beiträge zu sichern, wenn der Versicherte während der Ansparphase stirbt, kann man eine "Restkapitalverrentung" gegen Aufpreis einschließen. Dann bekommen die Angehörigen die eingezahlten Beiträge als Rente ausgezahlt. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann den Vertrag auch mit einer Hinterbliebenen- oder Invaliditätspolice kombinieren. Das geht dann aber zu Lasten der Rendite.

Vertragsvarianten

Freiheit bleibt Rürup-Rentenwilligen zumindest bei der Wahl des Anbieters. Den können Sparer jederzeit wechseln, genauso wie den Vertragstyp. Dabei bleibt aber unter Umständen viel Geld auf der Strecke. In der Vergangenheit gab es bei Rürup keine Zillmerungs-Einschränkungen. Das heißt: mit den ersten Beiträgen zahlte man erst einmal die Abschlussgebühren ab. Wer früh wechselt, bekommt unter Umständen weniger heraus als er eingezahlt hat. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes wurde die Berechnung des Rückkaufswerts kundenfreundlicher geregelt. Bei Neuverträgen ab 2008 müssen die Anfangskosten auf fünf Jahre verteilt werden. Für Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden, gelten aber weiterhin die alten Regeln.

Abschlusskosten sind bei allen Produkten üblich, umso wichtiger ist es, von vornherein eine geeignete Sparmöglichkeit zu finden. Bislang sind es vor allem Versicherungsgesellschaften, die sich auf dem Markt für Basisrenten tummeln. Klassische Rentenversicherungen sind ebenso darunter wie riskantere Fondspolicen, die höheres Wachstum versprechen, aber oft keine Mindestverzinsung garantieren. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kapitalgarantie der eingezahlten Beträge, wie bei Riester-Verträgen, gibt es übrigens nicht. 2006 hat der Gesetzgeber den Weg für Finanzprodukte freigemacht. Doch Banken und Fondsgesellschaften lassen sich Zeit, bislang gibt es erst drei Fondssparplanangebote. Bei Rentenversicherungen ist die Auswahl sehr viel größer und glaubt man der Stiftung Warentest, gibt es durchaus einige "sehr gute" und "gute" Tarife. Dennoch: Erst sollte der Steuerberater nachrechnen, ob sich die Sache lohnt.

 

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