ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 01.04.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Mietwohnung zu klein - Fristlose Kündigung rechtens
    01.04.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Mietwohnung zu klein - Fristlose Kündigung rechtens
    Ist die Wohnung viel kleiner als im Mietvertrag angegeben, darf der Mieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) fristlos kündigen. Bei einer Abweichung von mehr als zeh...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Mietwohnung zu klein

Fristlose Kündigung rechtens

 

Ist die Wohnung viel kleiner als im Mietvertrag angegeben, darf der Mieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) fristlos kündigen. Bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent dürfe der Mieter sofort kündigen, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts.

Der Mieter muss dem Urteil zufolge jedoch sofort von seinem Recht Gebrauch machen, nachdem er den Mangel erkannt hat. Die Richter entschieden damit über einen Fall, in dem die Wohnung rund 22 Prozent kleiner war als im Mietvertrag angegeben. Die Mieter hatten 2005 fristlos gekündigt und verlangten per Klage nun knapp 5000 Euro zu viel gezahlte Miete für die seit 2002 gemietete Wohnung zurück. Die Vorinstanzen hatten ihnen recht gegeben. (Az.: VIII ZR 142/08)

Die Größe der Wohnung war mit "circa 100 Quadratmeter" angegeben. Tatsächlich betrug ihre Fläche jedoch nur rund 77 Quadratmeter - eine Abweichung von 22,63 Prozent, wie ein Gutachter feststellte.

Dies sei ein Mangel, entschied nun der BGH. Der Mieter könne sein Recht zur sofortigen Kündigung jedoch verwirken, wenn er nicht unmittelbar nach Erkennen des Mangels kündige, entschieden die Richter. Hierfür gebe es jedoch keine Anhaltspunkte. Für die fristlose Kündigung müsse der Mieter außerdem nicht darlegen, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sei. Es genüge, dass die Abweichung vorliege.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken