
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Viele für Cabrios typische Schadensrisiken sind nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt. So muss der Versicherer beispielsweise nicht zahlen, wenn der offene Wagen durch einen Platzregen unter Wasser gesetzt wurde. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Ein Platzregen gelte nicht als Überschwemmung, für deren Schäden die Kaskoversicherung in der Regel aufkommt.
Ebenso wenig zahle die Versicherung für Kratzer oder Knickstellen an Kunststofffenstern im Stoffverdeck - versichert sei meist nur Glasbruch. Und ein aufgeschlitztes Verdeck ist laut BdV in der Regel lediglich durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt, nicht aber durch die Teilkasko.
Bei Diebstahl von Gegenständen aus dem Cabrio haftet die Versicherung nur für fest eingebaute oder verschlossen mitgeführte Teile wie das Radio. Gestohlene Sonnenbrillen oder CDs werden dagegen nicht ersetzt. In einem solchen Fall springt aber eventuell die Hausratsversicherung ein.
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