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  • 01.02.2009 -  ApoRisk® News Finanzen: 30 Milliarden Euro verbrannt - Mehr Regeln für Finanzberater
    01.02.2009 - ApoRisk® News Finanzen: 30 Milliarden Euro verbrannt - Mehr Regeln für Finanzberater
    Bis zu 30 Milliarden Euro gehen den Bundesbürgern nach Ansicht von Experten pro Jahr durch schlechte Finanzberatung unwiederbringlich verloren. Wer sich in einer Bank oder einem a...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Finanzen:

30 Milliarden Euro verbrannt

Mehr Regeln für Finanzberater

 

Bis zu 30 Milliarden Euro gehen den Bundesbürgern nach Ansicht von Experten pro Jahr durch schlechte Finanzberatung unwiederbringlich verloren. Wer sich in einer Bank oder einem anderen Geldinstitut beraten lässt, weiß bei komplizierten Anlagen oftmals gar nicht im Detail, was er unterschreibt. Und das kann drastische finanzielle Folgen haben. Die Bundesregierung will gegensteuern und mit schärferen Regeln für Finanzberater die Bilanzen der Anleger verbessern. "Die aktuelle Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es bei der Anlageberatung Defizite gibt", sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Wo liegen die Mängel? Eine Studie des Beratungsunternehmens Evers & Jung im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums sieht ein Ungleichgewicht vor allem bei der Information über die Anlagen. "Dem Vermittler steht der typische Verbraucher mit einem unzureichenden finanziellen Bildungsstand gegenüber", heißt es in der Untersuchung. Das erschwere ein "produktives Miteinander". Der Nutzen einer finanziellen Entscheidung sei von den meisten Verbrauchern kaum zu erfassen oder zu bewerten - und immer wieder werde gewünscht, der Berater solle entscheiden.

Was tun? Die Bundesregierung will eine Dokumentationspflicht einführen. Der Kunde soll nach jeder Beratung - auch per Telefon - ein Protokoll bekommen. Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung über Wertpapiere sollen nicht mehr drei Jahre nach Vertragsabschluss verjähren, sondern erst nach zehn Jahren - damit gelten auch hierbei die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit soll verhindert werden, dass ein Berater Risikopapiere wie etwa im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers leichtfertig als sichere Anlage empfiehlt. Sparern und Anlegern kommt auch die geplante Erweiterung der Einlagensicherung zugute. Von Ende 2010 an soll die gesetzliche Mindestdeckung von derzeit 20.000 auf 100.000 Euro steigen.

Gewerkschaften und Verbraucherzentralen reicht das nicht. Der DGB fordert einen TÜV für Finanzdienstleistungen. Die Bankenaufsicht soll Verbraucher vor unsicheren Anlagen warnen. Außerdem sollen alle Kosten, also auch für Verwaltung und Abschluss, aufgeführt werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen moniert, dass der Kunde noch immer beweisen muss, dass er falsch beraten wurde und nicht die Banken in die Pflicht genommen werden. Verbraucherschützer sehen vor allem Probleme bei Hochrisiko-Zertifikaten.

Was sagen die Banken und Sparkassen? Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben in einer Anhörung des Bundestags- Verbraucherausschusses im Januar die Vorschläge der Regierung weitgehend abgelehnt. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadenersatzklagen von drei auf zehn Jahre sei nicht zuletzt wegen der Marktschwankungen "nicht gerechtfertigt". Die Dokumentation jedes Beratungsgesprächs bezeichneten sie als "nicht zielführend", weil dies zu mehr Bürokratie führe.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband will die Vorschläge für eine bessere Beratung allerdings nicht so leicht abschreiben. Die Sparkassen unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung - auch wenn sie Mehrkosten in niedriger dreistelliger Millionenhöhe durch die Pflicht für Beratungsprotokolle befürchten.

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