Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Insbesondere junge Bundesbürger müssen mit erheblichen Einbußen bei ihren Altersbezügen rechnen. Damit sie früh genug mit privater Vorsorge anfangen, hat der Gesetzgeber eine neue Art der Förderung entwickelt, die jetzt erstmalig ausgezahlt wurde.
Im Juli 2008 hat die Bundesregierung für junge Menschen einen weiteren Anreiz geschaffen, um schon frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beginnen. Dazu wurde ein neuer Zuschuss für die Riester-Rente eingeführt, der sogenannte Berufseinsteiger-Bonus, der jetzt erstmalig ausgezahlt wurde.
Wer Anspruch auf die staatliche Zulage zur privaten Altersvorsorge hat und noch vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ausreichende Beiträge auf einen Riester-Rentenvertrag einzahlt, erhält nach dem Willen des Gesetzgebers mit seinem Antrag auf die reguläre Zulage in Höhe von 154 Euro noch einen einmaligen Aufschlag in Höhe von 200 Euro.
Jetzt wurde dieser Zuschuss erstmals an die Anbieter ausgezahlt und dort den Vertragskonten gutgeschrieben, teilt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mit. So wurden rund 165 Millionen Euro an rund 920.000 junge Riester-Sparer ausgezahlt.
Beim letzten Auszahlungstermin wurden insgesamt etwa 580 Millionen Euro an staatlichen Zulagen an mehr als 12,4 Millionen Riester-Sparer ausgezahlt. Die Gesamtsumme der Zulagen beläuft sich laut ZfA auf knapp sechs Milliarden Euro seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002.
Bei einem Riester-Vertrag beteiligt sich der Staat an der Vorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro sind im Jahr steuerlich absetzbar.
Man muss allerdings mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.
Viele Begünstigte haben noch keinen Riester-Vertrag, weil ihnen das Beantragen der staatlichen Zuschüsse zu kompliziert erschien.
Dieses Hindernis ist inzwischen beseitigt. Der Zulagenantrag braucht nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Dabei ist jeder Versicherungsvermittler gerne behilflich. (verpd)
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