Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Spätestens zum 31. Dezember 2009 muss ein Riester-Sparer seinen Zulageantrag für das Jahr 2007 bei seinem Anbieter eingereicht haben, um sich die staatliche Förderung zu sichern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, ohne bis jetzt die Zulage für das Jahr 2007 beantragt zu haben, für den ist Eile geboten. Denn bis zum Silvestertag muss dieser Zulageantrag beim Anbieter eingegangen sein, damit die staatliche Förderung nicht verloren geht.
Zeitnahe Antragstellung
Die Deutsche Rentenversicherung rät allen Riester-Sparern, die Förderung zeitnah zu beantragen, auch wenn sie grundsätzlich zwei Jahre Zeit dazu hätten.
Auf diese Weise liefen die Sparer nicht Gefahr, die Antragsfristen zu versäumen. Zudem könnten sie durch einen frühzeitigen Antrag vom Zinseszins-Effekt profitieren.
Einfacher mit Dauerzulageantrag
Es ist auch möglich, dass der Anbieter, bei dem der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, für den Kunden für jedes Beitragsjahr automatisch die Zulage beantragen, wenn der Kunde den Anbieter entsprechend schriftlich beauftragt hat (= Zulageantrag mit Dauerwirkung).
Relevante Änderungen, welche die Zulage betreffen, wie zum Beispiel die Geburt eines weiteren Kindes, sollten allerdings umgehend an den Anbieter weitergemeldet werden. Zuviel gezahlte Förderung wird nämlich von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert. (verpd)
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