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Ein Jahr gibt es den Wohn-Riester bald schon. Die staatliche Riester-Förderung zur Altersvorsorge kann seit Anfang November 2008 auch zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Experten ziehen grundsätzlich eine positive Bilanz der neuen Förderung für Bauherren. Allerdings gibt es bislang erst wenige Angebote auf dem Markt. Deshalb ist ein genauer Vergleich wichtig.
"Der Wohn-Riester war von Anfang an ein gutes Produkt", sagt Prof. Heinrich Bockholt, Vorsitzender des Bundesverbands Finanz-Planer in Oldenburg - auch wenn er zu wenig Flexibilität beklagt. So müssten all jene, die ihr Haus aus beruflichen oder privaten Gründen wieder verkaufen müssen, die Förderung unter Umständen zurückzahlen.
"Grundsätzlich ist es eine gute Förderung", urteilt auch Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Es gebe bislang allerdings noch keinen "Run" auf den Wohn-Riester: "Das liegt aber auch an den Anbietern, die da im Moment noch sehr defensiv sind." Die Produktvielfalt lasse noch zu wünschen übrig, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Und dafür wiederum gebe es mehrere Gründe: Die Branche sei zurückhaltend, sagt Bockholt, der an der Fachhochschule Koblenz lehrt: Es bedeute für die Anbieter einen hohen bürokratischen Aufwand, Wohn-Riester-Produkte aufzulegen. Die Berater müssten zunächst intensiv in Schulungen auf die neuen Produkte vorbereitet werden. Und auch aus Sicht der möglichen Kunden gebe es Hemmschuhe. Wenn ein Sparer sein durch die Riester-Förderung mitfinanziertes Häuschen etwa wegen Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder arbeitsplatzbedingtem Umzug verkaufen muss, begeht er unter Umständen eine "schädliche Verwendung", wie es im Behördendeutsch heißt. Die Förderung muss dann vom Grundsatz her zurückgezahlt werden.
Verhindern lässt sich das, wie Sahr erklärt, auf folgenden Wegen: "Nach einem Hausverkauf hat man vier Jahre Zeit, eine neue selbst genutzte Immobilie zu erwerben. Alternativ besteht die Möglichkeit, spätestens nach einem Jahr das Kapital in einen anderen Riester-Vertrag zu investieren." Bei einem berufsbedingten Umzug könne man das Haus zudem befristet vermieten, wenn man spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder einzieht.
Eine "Mobilitätsbremse" sei diese Regelung, da sie Menschen etwa darin hindere, flexibel neue Jobs anzunehmen, lautet das Urteil von Bockholt: "Das ist eine Schande." Eine mögliche "Unflexibilität" sieht auch Nauhauser - sie ist ihm zufolge allerdings kein Geburtsfehler des Wohn-Riester, sondern ein grundsätzliches Problem von Immobilien. Grund für Kritik sieht er bei einem anderen Punkt. Der Wohn-Riester sei auf Anschaffungen ab dem Jahr 2008 beschränkt. "Nicht jeder, der in selbst genutztes Wohneigentum investiert hat, kann jetzt schneller seine Schulden abbauen." Laufende Kreditverträge mit Abschlussdatum vor 2008 seien von der Regelung nicht erfasst.
Allzu groß ist die Auswahl bei den Wohn-Riester-Verträgen noch nicht. Aber vor allem Bausparkassen haben einige Produkte im Angebot. Die Experten der Zeitschrift "Finanztest" haben zwei Wohn-Riester-Varianten unter die Lupe genommen: Zum einen Riester-Darlehen mit direkter Tilgung und zum anderen Kombiprodukte, bei denen ein Bausparvertrag mit einem tilgungsfreien Darlehen zur Vorfinanzierung kombiniert wird.
In der Untersuchung schnitten die Kombi-Produkte der Bausparkassen am besten ab. Bei den günstigsten Kombikrediten betrugen die Effektivzinsen bei einer Laufzeit von etwa 20 Jahren zwischen 4,26 und 4,41 Prozent. Die Stiftung Warentest hatte Angebote für ein Beispiel-Ehepaar mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 60.000 Euro eingeholt. Sahr weist allerdings darauf hin, dass das günstigste Angebot immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt: "Man sollte auf jeden Fall mehrere Angebote einholen und vergleichen."
Dabei muss auch nicht immer das Wohn-Riester-Angebot die günstigste Finanzierungsform sein. Sahr nennt eine Faustformel: "Schon wenn ein ungefördertes Darlehen einen halben Prozentpunkt besser ist als das geförderte, bleibt von der Förderung nichts mehr übrig."
Per Wohn-Riester können Hausbauer Riester-Förderung für die Tilgung eines Darlehens verwenden. Außerdem ist es möglich, aus einem herkömmlichen Riester-Vertrag Kapital zur Baufinanzierung zu entnehmen. Bis Ende 2009 muss die Entnahmesumme sich allerdings auf mindestens 10.000 Euro belaufen - so viel haben die meisten Riester-Sparer Experten zufolge allerdings noch gar nicht in ihrem Vertrag angespart. Die ersten Riester-Verträge wurden 2001 abgeschlossen. Vom kommenden Jahr an können beliebige Beträge entnommen werden. (dpa)
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