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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Versicherungsnehmer
sollen auch künftig die Leistungen aus ihren
Lebensversicherungsverträgen erhalten, die ihnen zugesagt sind. Das
entsprechende Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für
Lebensversicherte hat nun den Bundesrat abschließend passiert.
Nachdem
Bundestag und Bundesrat grünes Licht gegeben haben, kann das Gesetz nun
am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das
Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 4. Juni 2014 beschlossen.
Ein
ausgewogenes Maßnahmenpaket sorgt dafür, dass auch in Zukunft Mittel
zur Erfüllung der Ansprüche der Versicherungsnehmer zur Verfügung
stehen. Alle, die an einer Versicherung beteiligt sind, sollen dazu
einen angemessenen Beitrag leisten: die Versicherer, ihre Eigentümer,
der Versicherungsvertrieb, die Versicherungsaufsicht ebenso wie die
Versicherten.
Die Bundesregierung reagiert auf die Folgen des langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes
für Lebensversicherungen. Da Lebensversicherungen langfristige
Zinsgarantien geben, ist eine Anpassung notwendig. Im Durchschnitt aller
laufenden Versicherungsverträge beträgt der den Versicherungsnehmern
zugesagte Garantiezins derzeit 3,2 Prozent. Diese langfristige
Verzinsung ist mit sicheren Anlageformen kaum noch zu erzielen (zum
Vergleich: Die Verzinsung 10-jähriger Bundesanleihen beträgt aktuell nur
noch rund 1,4 Prozent).
Lebensversicherungen bleiben attraktiv
Das Maßnahmenpaket hat folgende Eckpunkte:
Bewertungsreserven
entstehen dadurch, dass der Marktwert eines Wertpapiers über dessen
ursprünglichem Kaufpreis liegt. Bei Anlagen mit einem festen Zinssatz
wie einer Staatsanleihe ist das der Fall, wenn die allgemeinen Zinsen
sinken. Bei den Bewertungsreserven, die dann entstehen, handelt es sich
nicht um Gewinne, sondern nur um einen theoretischen Wertzuwachs. Der
Wertzuwachs kann aber in Geld verwandelt werden, indem das Wertpapier
verkauft wird.
Auswirkungen auf Lebensversicherungsverträge
Was bedeutet das konkret für bestehende Lebensversicherungsverträge?
Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag besteht aus folgenden Komponenten:
Die
garantierten Leistungen, die die Lebensversicherer ihren Kundinnen und
Kunden zugesagt haben ("Garantiezins"), sind durch die geplanten
Änderungen nicht betroffen. In das vertraglich vereinbarte
Überschusssystem wird ebenfalls nicht eingegriffen. Änderungen sind bei
der gesetzlich geregelten Beteiligung an den Bewertungsreserven
erforderlich.
Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des
Garantiezinses der verbleibenden Versicherten benötigt werden, sollen
künftig der Gemeinschaft aller Versicherten erhalten bleiben. Dadurch
werden die Überschüsse gerechter auf alle Versicherten verteilt.
Quelle: Bundesregierung
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