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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die
Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und
im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben. Sie sehen aus
Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich
der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der
Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten
geldwerten Vorteile zu erfassen. Der Bundesrat sieht ansonsten die
Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen werden.
Die
Bundesregierung will Lebensversicherungsunternehmen und
Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen
schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte sie daher die Vorgaben für
Lebensversicherungen ändern, um ökonomisch ungerechtfertigte
Mittelabflüsse zu verhindern. Hierzu untersagt der Entwurf
Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die
Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Zudem sind die
Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent - statt der bisher
üblichen 75 Prozent - an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im
Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die
ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den
Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das
Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1.
Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat
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