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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das
Rentenpaket hat nun auch den Bundesrat passiert. Für Mütter, deren
Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für
Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen
bei der Rente. Das Gesetz kann am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
"Mit
dem Rentenpaket können wir die Arbeit und die Lebensleistung unserer
Bürgerinnen und Bürger würdigen", hatte Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles anlässlich der Abstimmung am 23. Mai im Bundestag erklärt. "Wir
können ein deutliches Signal setzen, dass vom Wohlstand in diesem Land
auch diejenigen profitieren, die ihn mit geschaffen haben. Das ist der
Kern des Rentenpaketes." Eine überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und
Bürger in Deutschland empfinde das Rentenpaket als gerecht und
notwendig, so die Ministerin.
Anerkennung für Kindererziehung
Mütter
oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor
1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im
Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro monatlich mehr.
Vor allem
die Erziehungsleistung der Mütter wird damit anerkannt. Sie hatten
deutlich weniger Unterstützung durch Kinderbetreuungseinrichtungen als
heutige Eltern. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei
insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind.
"Mit der Mütterrente
erkennen wir die großartige Leistung von Millionen Müttern und Vätern
an. Das ist nicht geschenkt", sagte Nahles.
Für diejenigen, die
heute schon im Ruhestand sind, wird die Rentenversicherung automatisch
die Rente erhöhen, ein Antrag ist nicht nötig. Die technische Umsetzung
wird zwar noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Nachzahlungen können
aber noch in diesem Jahr veranlasst werden. Wer bisher noch keine Rente
erhält, lässt sich die Kindererziehungszeiten spätestens bei
Rentenantragsstellung vervollständigen.
Die Rentenverbesserung
betreffe ungefähr 9,5 Millionen Mütter (und Väter), sagte Nahles. "Wir
haben unser Rentensystem in den letzten 15 Jahren zukunftssicher
gemacht. Aber es sind dabei eben auch Gerechtigkeitslücken entstanden
oder Gerechtigkeitslücken, die es gab, nicht geschlossen worden. Da
packen wir an."
Flexibler Übergang für langjährig Berufstätige
Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung
eingezahlt haben, können schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente
gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung werden auch Zeiten
der Arbeitslosigkeit angerechnet, in denen Lohnersatzleistungen bezogen
wurden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld
oder Kurzarbeitergeld.
"Das ist nur fair", so die
Bundesarbeitsministerin. "Mit der abschlagfreien Rente geben wir denen
Anerkennung, die früh angefangen und viele Jahre ihren Beitrag geleistet
haben. Das ist verdient."
Zudem werde ermöglicht, dass Menschen,
die länger arbeiten wollen, dies auch tun können. Arbeitsverhältnisse
können zukünftig auch dann rechtssicher fortgesetzt werden, wenn die
Regelaltersgrenze erreicht ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen
diese Vereinbarung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses
treffen.
"Wir passen die Rente den veränderten Lebensbiografien
der Menschen an. Die Arbeitswelt hat sich verändert, die Lebenswege sind
nicht mehr so planbar, wie in der Vergangenheit. So kann eben beides
sein: Wer 45 Jahre hart gearbeitet hat, kann früher ohne Abschläge
gehen, wer noch fit ist und weitermachen möchte, soll länger arbeiten
dürfen", sagte Nahles.
Konkrete Regelungen gegen Frühverrentungen vereinbart
Um
einen Missbrauch von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird
ein sogenannter "rollierender Stichtag" eingeführt. Wenn man bis zu zwei
Jahre vor dem möglichen Renteneintritt mit 63 arbeitslos wird, werden
diese Zeiten nicht mehr eingerechnet. Einzige Ausnahme: der Betrieb geht
in die Insolvenz oder das Geschäft wird aufgegeben.
Freiwillig
Versicherte können ebenfalls eine abschlagsfreie Rente ab 63 beziehen,
wenn sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse entrichtet haben.
Im Ergebnis müssen 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Davon profitieren
vor allem Handwerker, die sich nach vielen Jahren
sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit selbständig gemacht
haben. Auch die in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten
profitieren von diesen Leistungsverbesserungen. Das hatte der Bundestag
ebenfalls beschlossen.
Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst
2014 Vorschläge erarbeiten, wie die Übergänge in die Rente flexibler
gestaltet und wie Arbeit und Rente besser kombiniert werden können.
Die
Rente mit 63 soll für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2029 gelten. In
dieser Zeit wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte
schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zeiten der Arbeitslosigkeit, in
denen Leistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV) gezahlt wurden,
können nicht angerechnet werden.
Erwerbsgeminderte werden besser gestellt
Zwei
Bestandteile des Rentenpaketes seien in der öffentlichen Debatte, so
Nahles, bisher "unterbelichtet" gewesen: Die Verbesserungen bei der
Erwerbsminderungsrente und das "Mehr" für Rehabilitationsmaßnahmen.
Darauf wolle sie das Augenmerk lenken. Erwerbsgeminderte seien die
Menschen, die von Altersarmut bedroht sind. "Mit der Verbesserung der
Erwerbsminderungsrente sorgen wir für Solidarität mit denjenigen, die
wirklich nicht mehr können", so die Bundesarbeitsministerin.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, wird die Erwerbsminderungsrente neu berechnet.
Ab dem 1. Juli 2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung
so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet
hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um
rund 40 Euro monatlich.
Mit einer "Günstigerprüfung" wird
verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung
negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel
durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals
bei der Rente.
Höheres Budget für Reha-Leistungen
Die
Gruppe der 45-Jährigen und Älteren, bei denen Reha-Maßnahmen notwendig
werden, erhöht sich ständig. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird deshalb
das Budget für Rehabilitation um 100 Millionen Euro für das laufende
Jahr, in den Folgejahren um 200 Millionen erhöht. "Mit der Stärkung des
Prinzips Reha vor Rente sorgen wir dafür, dass Menschen gar nicht erst
in die Erwerbsminderung kommen", sagte Nahles.
Gesetz zügig umgesetzt
Das
Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 29. Januar beschlossen. Der
Bundestag verabschiedete das Gesetz am 23. Mai. Am 13. Juni 2014
passierte das Rentenpaket den Bundesrat und kann damit am 1. Juli 2014
in Kraft treten.
"Mit diesem Rentenpaket lösen wir ein, was wir
den Menschen versprochen haben", so die Bundesarbeitsministerin. "Wir
halten Wort. Das ist ein wichtiges und gutes Signal für unsere
Bürgerinnen und Bürger."
Die Leistungsverbesserungen in der Rente
werden in dieser Legislaturperiode aus der Rentenkasse, von den
Beitragszahlern über den stabilisierten Beitragssatz von 18,9 Prozent
und über den am Beitragssatz ausgerichteten Bundeszuschuss finanziert.
Ab 2019 bis 2022 beteiligt sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln, die
jährlich um 400 Millionen Euro auf rund 2 Milliarden Euro jährlich
steigen.
Quelle: Bundesregierung
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