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  • 14.06.2014 – Rentenpaket beschlossen: Ab 1. Juli mehr Rente für Mütter
    14.06.2014 – Rentenpaket beschlossen: Ab 1. Juli mehr Rente für Mütter
    VORSORGE – Steuer & Recht Das Rentenpaket hat nun auch den Bundesrat passiert. Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für...

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Steuer & Recht

Rentenpaket beschlossen: Ab 1. Juli mehr Rente für Mütter

 

Das Rentenpaket hat nun auch den Bundesrat passiert. Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente. Das Gesetz kann am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

"Mit dem Rentenpaket können wir die Arbeit und die Lebensleistung unserer Bürgerinnen und Bürger würdigen", hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles anlässlich der Abstimmung am 23. Mai im Bundestag erklärt. "Wir können ein deutliches Signal setzen, dass vom Wohlstand in diesem Land auch diejenigen profitieren, die ihn mit geschaffen haben. Das ist der Kern des Rentenpaketes." Eine überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland empfinde das Rentenpaket als gerecht und notwendig, so die Ministerin.

Anerkennung für Kindererziehung
Mütter oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro monatlich mehr.

Vor allem die Erziehungsleistung der Mütter wird damit anerkannt. Sie hatten deutlich weniger Unterstützung durch Kinderbetreuungseinrichtungen als heutige Eltern. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind.

"Mit der Mütterrente erkennen wir die großartige Leistung von Millionen Müttern und Vätern an. Das ist nicht geschenkt", sagte Nahles.

Für diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, wird die Rentenversicherung automatisch die Rente erhöhen, ein Antrag ist nicht nötig. Die technische Umsetzung wird zwar noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Nachzahlungen können aber noch in diesem Jahr veranlasst werden. Wer bisher noch keine Rente erhält, lässt sich die Kindererziehungszeiten spätestens bei Rentenantragsstellung vervollständigen.

Die Rentenverbesserung betreffe ungefähr 9,5 Millionen Mütter (und Väter), sagte Nahles. "Wir haben unser Rentensystem in den letzten 15 Jahren zukunftssicher gemacht. Aber es sind dabei eben auch Gerechtigkeitslücken entstanden oder Gerechtigkeitslücken, die es gab, nicht geschlossen worden. Da packen wir an."

Flexibler Übergang für langjährig Berufstätige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet, in denen Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld.

"Das ist nur fair", so die Bundesarbeitsministerin. "Mit der abschlagfreien Rente geben wir denen Anerkennung, die früh angefangen und viele Jahre ihren Beitrag geleistet haben. Das ist verdient."

Zudem werde ermöglicht, dass Menschen, die länger arbeiten wollen, dies auch tun können. Arbeitsverhältnisse können zukünftig auch dann rechtssicher fortgesetzt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen diese Vereinbarung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses treffen.

"Wir passen die Rente den veränderten Lebensbiografien der Menschen an. Die Arbeitswelt hat sich verändert, die Lebenswege sind nicht mehr so planbar, wie in der Vergangenheit. So kann eben beides sein: Wer 45 Jahre hart gearbeitet hat, kann früher ohne Abschläge gehen, wer noch fit ist und weitermachen möchte, soll länger arbeiten dürfen", sagte Nahles.

Konkrete Regelungen gegen Frühverrentungen vereinbart
Um einen Missbrauch von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird ein sogenannter "rollierender Stichtag" eingeführt. Wenn man bis zu zwei Jahre vor dem möglichen Renteneintritt mit 63 arbeitslos wird, werden diese Zeiten nicht mehr eingerechnet. Einzige Ausnahme: der Betrieb geht in die Insolvenz oder das Geschäft wird aufgegeben.

Freiwillig Versicherte können ebenfalls eine abschlagsfreie Rente ab 63 beziehen, wenn sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse entrichtet haben. Im Ergebnis müssen 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Davon profitieren vor allem Handwerker, die sich nach vielen Jahren sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit selbständig gemacht haben. Auch die in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten profitieren von diesen Leistungsverbesserungen. Das hatte der Bundestag ebenfalls beschlossen.

Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst 2014 Vorschläge erarbeiten, wie die Übergänge in die Rente flexibler gestaltet und wie Arbeit und Rente besser kombiniert werden können.

Die Rente mit 63 soll für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2029 gelten. In dieser Zeit wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Leistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV) gezahlt wurden, können nicht angerechnet werden.

Erwerbsgeminderte werden besser gestellt
Zwei Bestandteile des Rentenpaketes seien in der öffentlichen Debatte, so Nahles, bisher "unterbelichtet" gewesen: Die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und das "Mehr" für Rehabilitationsmaßnahmen. Darauf wolle sie das Augenmerk lenken. Erwerbsgeminderte seien die Menschen, die von Altersarmut bedroht sind. "Mit der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente sorgen wir für Solidarität mit denjenigen, die wirklich nicht mehr können", so die Bundesarbeitsministerin.

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, wird die Erwerbsminderungsrente neu berechnet.

Ab dem 1. Juli 2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 Euro monatlich.

Mit einer "Günstigerprüfung" wird verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals bei der Rente.

Höheres Budget für Reha-Leistungen
Die Gruppe der 45-Jährigen und Älteren, bei denen Reha-Maßnahmen notwendig werden, erhöht sich ständig. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird deshalb das Budget für Rehabilitation um 100 Millionen Euro für das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Millionen erhöht. "Mit der Stärkung des Prinzips Reha vor Rente sorgen wir dafür, dass Menschen gar nicht erst in die Erwerbsminderung kommen", sagte Nahles.

Gesetz zügig umgesetzt
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 29. Januar beschlossen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 23. Mai. Am 13. Juni 2014 passierte das Rentenpaket den Bundesrat und kann damit am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

"Mit diesem Rentenpaket lösen wir ein, was wir den Menschen versprochen haben", so die Bundesarbeitsministerin. "Wir halten Wort. Das ist ein wichtiges und gutes Signal für unsere Bürgerinnen und Bürger."

Die Leistungsverbesserungen in der Rente werden in dieser Legislaturperiode aus der Rentenkasse, von den Beitragszahlern über den stabilisierten Beitragssatz von 18,9 Prozent und über den am Beitragssatz ausgerichteten Bundeszuschuss finanziert. Ab 2019 bis 2022 beteiligt sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln, die jährlich um 400 Millionen Euro auf rund 2 Milliarden Euro jährlich steigen.

Quelle: Bundesregierung

 

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