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Wissen & Tipps
Lebensversicherer sind – angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase – schon seit einiger Zeit im Fokus der Politik. Die große Koalition hat sich zum Ziel gesetzt „geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen treffen" (Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 45)." Derzeit prüft die Bundesregierung die gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene. Mit ersten Ergebnissen ist nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen im Frühjahr 2014 zu rechen.
Im Zentrum der Diskussion stehen unter anderem die Regeln zu den Bewertungsreserven. Seit 2008 müssen die Unternehmen nämlich ihre Versicherten an den Bewertungsreserven beteiligen. Aufgrund der aktuellen und langen Niedrigzinsphase klagen die Versicherer über deutliche Mittelabflüsse. Im Jahr 2013 ist eine Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven am Bundesrat gescheitert.
Weiteres Problemfeld ist die sogenannte Zinszusatzreserve. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschrieben Rückstellung für Lebensversicherer, auf die das Unternehmen zurückgreifen kann um – angesichts der Niedrigzinsphase – zu einem späteren Zeitpunkt die Garantien gegenüber den Kunden zu finanzieren. Zu dieser Rückstellung sind die Lebensversicherer seit dem Geschäftsjahr 2011 verpflichtet. Im Gespräch ist hier die Berechnung des für die Zinszusatzreserve maßgeblichen Referenzzinses zu ändern. Gegenwärtig wird der Referenzzins anhand eines zehnjährigen Renditedurchschnitts von Staatsanleihen ermittelt.
Zusätzliche Nachreservierung droht
Bereits Ende Januar hatte die Ratingagentur Assekurata darauf hingewiesen, dass sich dass Nachreservierungsvolumen für die Zinszusatzreserve deutlich erhöht hat (siehe „Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Zinszusatzreserve und die Überschussbeteiligung"). So wurden 2013 rund sieben Milliarden Euro zugeführt. Bleibe es bei der gegenwärtigen Berechnungsmethode, drohe eine zusätzliche Nachreservierung von Verträgen mit einem Rechnungszins von 3,25%. Damit müssten die Unternehmen 2014 weitere acht bis zehn Milliarden Eurozuführen zuführen.
Branche unter Beobachtung
Angesichts der fortdauernden Niedrigzinsphase und den damit einhergehenden Herausforderungen für die die Lebensversicherer steht die Branche unter laufender Beobachtung. Nach Ansicht der Bundesregierung bestehen aber kurz- bis mittelfristig keine Risiken zur Erfüllung der Leistungsversprechen gegenüber den Versicherungsnehmern. Dies sei auch durch die wiederholt durchgeführten Stresstest und Prognoseberechnungen der BaFin bestätigt worden. Weiterhin besteh auch keine Gefahr für die Stabilität der deutschen Lebensversicherungsbranche, so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. (ac)
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