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  • 19.12.2013 – Welche Bedeutung haben “Sterbetafeln” in der privaten Rentenversicherung?
    19.12.2013 – Welche Bedeutung haben “Sterbetafeln” in der privaten Rentenversicherung?
    VORSORGE – Wissen & Tipps Lebensversicherungsunternehmen können nicht einfach die vom statistischen Bundesamt berechnete Lebenserwartung übernehmen. Denn anders als das...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Wissen & Tipps

Welche Bedeutung haben “Sterbetafeln” in der privaten Rentenversicherung?

 

Lebensversicherungsunternehmen können nicht einfach die vom statistischen Bundesamt berechnete Lebenserwartung übernehmen. Denn anders als das statistische Bundesamt geben sie für Millionen Menschen garantierte Leistungsversprechen ab, an die sie über viele Jahrzehnte gebunden sind. Was aber genau unterscheidet die “Sterbetafeln” der Lebensversicherer von denen des statistischehn Bundesamtes? GDV.DE hat die zentralen Aufgaben zusammengestellt, was ein Versicherer bei der Kalkulation von Lebenserwartungen zu berücksichtigen hat.

  • Bei Vertragsbeginn angenommene Werte zur Lebenserwartung sind für viele Jahrzehnte gesetzt:
    Das statistische Bundesamt teilte zuletzt Anfang Oktober 2012 mit, dass die Lebenserwartung erneut um zwei Monate für Mädchen bzw. um drei Monate für Jungen gestiegen ist. Betrachtet man den Zeitraum von Anfang der 1960er-Jahre bis 2010, so ermittelten die Statistiker einen Wert von plus elf Jahren. In den vergangenen Jahrzehnten hat das statistische Bundesamt nahezu bei jeder Erhebung der Bevölkerungssterblichkeit eine gestiegene Lebenserwartung festgestellt und aktualisierte die Angaben zum tatsächlich erreichten Lebensalter.

Hochrechnungen auf Basis der Zahlen des statistischen Bundesamts würden aller Voraussicht nach dazu führen, dass nicht genug Geld angespart wäre, um alle Renten lebenslang zahlen zu können.

Mit den Zahlen des Statistischen Bundesamts zu arbeiten wäre für Lebensversicherer also viel zu kurzsichtig. Lebensversicherer kalkulieren Rentenzahlungen über Jahrzehnte im Voraus und dürfen die Vertragskonditionen nachträglich nicht mehr anpassen, wenn sie die Entwicklung hätten vorhersehen können. Hochrechnungen auf Basis der Zahlen des statistischen Bundesamts würden aller Voraussicht nach dazu führen, dass nicht genug Geld angespart wäre, um alle Renten lebenslang zahlen zu können. Weil der Trend zur steigenden Lebenserwartung sehr deutlich erkennbar ist, rechnen Versicherer diesen schon bei Vertragsabschluss mit ein. Die Versicherten profitieren von dieser Voraussicht, denn anhand der professionellen Prognoserechnungen haben sie über viele Jahrzehnte ein hohes Maß an Planungssicherheit.

 

Rückblick

Nach der Sterbetafel 1986/88 des statistischen Bundesamts hätten im Jahr 1987 von 100.000 65-Jährigen im Jahr 2007 21.770 das 85. Lebensjahr erreicht. Tatsächlich waren es 2007 dann 32.427 Männer. Hätten die Lebensversicherer mit den Zahlen des statistischen Bundesamtes gerechnet, wäre für 10.657 Personen – also über 30 Prozent – keine ausreichendes Kapital angespart worden, oder im Sinne der Gemeinschaft hätte die Leistung für alle deutlich reduziert werden müssen.

 

  • Es gibt Unterschiede zwischen Menschen, die freiwillig zusätzlich vorsorgen und der Gesamtbevölkerung:
    Menschen, die etwa wegen einer schweren chronischen Erkrankung befürchten, nicht besonders alt zu werden, schließen seltener eine Rentenversicherung ab. Wenn doch, so wählen sie zu Rentenbeginn eher die einmalige Kapitalzahlung – davon ausgehend, dass sich für sie eine lebenslange Rente weniger lohnt. Diejenigen, die eine Rentenversicherung abschließen und sich dann auch für eine lebenslange Rentenzahlung entscheiden, haben statistisch eine höhere Lebenserwartung als die Bevölkerung im Durchschnitt.

Auch Personen, die „normal gesund“ sind, haben eine im Vergleich zum statistischen Bevölkerungsdurchschnitt überdurchschnittliche Lebenserwartung. Sie müssen dafür – anders als oftmals vermutet – nicht besonders gesund oder fit sein. Es reicht aus, nicht zu den Menschen zu gehören, die gesundheitlich bedingt eine eher kurze Lebenserwartung haben. Diesen Selektionseffekt müssen die Lebensversicherer bei der Kalkulation von Rententarifen berücksichtigen.

  • Versicherer kalkulieren im Interesse ihrer Kunden vorsichtig:
    Bei der Kalkulation von Rentenversicherungen über die nächsten 30 bis 60 Jahre ist es von entscheidender Bedeutung, Trends nicht zu unterschätzen. Steigt die Lebenserwartung stärker als vom Versicherer kalkuliert, ist die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet. Deswegen haben Versicherte ein Anrecht darauf, dass die berechneten – und garantierten – Versorgungsleistungen vorsichtig kalkuliert werden. Sie erwarten, dass die Versicherer den Stand der Wissenschaft bei ihren Projektionen bestmöglich berücksichtigen.

 

Dass das Zusammenwirken von steigendem Wohlstand, Bildung, gesunder Ernährung, humaneren Arbeitsbedingungen, verbesserter Hygiene, sozialer Fürsorge und medizinischer Versorgung im Ergebnis dazu führte, dass die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten fast linear gestiegen ist, muss sich folglich beim Blick in die Zukunft angemessen widerspiegeln. Zumal keine Zeichen von Abflachungen des Trends erkennbar sind. Wohl kaum jemand konnte sich vor 40 Jahren vorstellen, dass sich die Überlebenschance nach einem Herzinfarkt verfünffachen würde. (GDV)

 

Was Lebensversicherer zudem beachten müssen


Risiken müssen adäquat berücksichtigt werden:
Bei Laufzeiten über viele Jahrzehnte bleiben Unsicherheiten wie

  • die tatsächliche Entwicklung der Lebenserwartung
  • die Zusammensetzung des Versichertenkollektivs (Anteil Männer und Frauen – dieser ist bei Unisex-Tarifen zusätzlich zu berücksichtigen) und
  • die Art, in der die Leistungen abgerufen werden (Kapital- oder Rentenzahlung).

Um trotz dieser Ungewissheiten für alle Versicherten lebenslange Garantien geben zu können ist es im Interesse der Versicherten, dass Versicherer bei der Berechnung der Lebenserwartung Sicherheitsmargen einbauen.

Sicherheitsmargen sind auch gesetzlich gefordert:
Die Kalkulation der Lebensversicherungsprodukte muss den Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes genügen. Die Regelung sieht vor, dass die Anbieter die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen jederzeit gewährleisten können. Damit ist zwingend eine vorsichtige Kalkulation verbunden.

Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Sterbetafel “DAV 2004 R” (PDF)einschließlich der dort enthaltenen Sicherheitsmargen angemessen, um lebenslange Rentenzahlung über viele Jahre garantieren zu können.

Was passiert, wenn die Versicherer zu vorsichtig kalkulieren?
Sollten sich aus der vorsichtigen Kalkulation der Lebensversicherer Überschüsse ergeben, so werden diese größtenteils in Form der Überschussbeteiligung oder über Rentenerhöhungen zeitnah an die Versicherten ausgeschüttet.

 

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