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  • 19.12.2013 – Untersuchung der Verbraucherzentralen führt zu irreführenden Ergebnissen
    19.12.2013 – Untersuchung der Verbraucherzentralen führt zu irreführenden Ergebnissen
    VORSORGE – Wissen & Tipps Die Initiative Finanzmarktwächter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat in einer nicht repräsentativen Untersuchung Geldanlage- und ...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Wissen & Tipps

Untersuchung der Verbraucherzentralen führt zu irreführenden Ergebnissen

 

Altersvorsorgeprodukte am Bedarf vorbei?

Die Initiative Finanzmarktwächter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat in einer nicht repräsentativen Untersuchung Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukte unter die Lupe genommen. Nach Darstellung des vzbv ist jedes zweite Anlageprodukt nicht bedarfsgerecht, weil es zu teuer, zu unflexibel oder zu riskant sei und zu wenig Rendite abwerfe. Hauptursache dafür ist nach Ansicht der Verbraucherschützer die schlechte Beratungsqualität.

Der vzbv kam zu dem Ergebnis, dass bei bereits erworbenen Produkten 42 Prozent nicht bedarfsgerecht seien – bei der Hälfte habe dies an den zu hohen Kosten gelegen.

Grundlage der Untersuchung sind 298 Fälle aus fünf Verbraucherzentralen. Die Studie ist allerdings nicht repräsentativ, da die Anzahl der Fälle zu gering ist und es sich ausschließlich um Beschwerdefälle handelt, also um eine sogenannte Negativauswahl.

vzbv mit widersprüchlicher Einschätzung
Die Verbraucherzentralen kommen – gemessen an den eigenen Kriterien – zu widersprüchlichen Einschätzungen von gleichartigen Produkten. So laufen beispielsweise die Bewertungen von fondsgebunden Riester-Renten und Riester-Fondssparplänen deutlich auseinander, obwohl diese in der Ansparphase ähnlich sind. Der häufig erhobene Vorwurf „zu riskant“ (fondsgebunden Lebens- und Rentenversicherungen) einerseits und der Befund „zu geringer Anteil an Aktien bzw. Aktienfonds“ andererseits, lässt sich nicht nachvollziehen.

Was macht eine bedarfsgerechte Beratung aus?
Fragt man den Verbraucher selbst, steht Sicherheit an erster Stelle. Für 74 Prozent der Deutschen hat das laut einer repräsentativen Allensbach-Studie Priorität bei der Altersvorsorge. 60 Prozent der Befragten legen zudem Wert auf eine Rente, die lebenslang ausgezahlt wird. Nur eine kleine Minderheit von 9 Prozent ist bereit, zugunsten einer höheren Rendite Risiken einzugehen.

Altersvorsorge muss bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehört Planbarkeit der Leistungen durch garantierte Mindestleistungen, lebenslange Rentenansprüche, der Schutz vor Zweckentfremdung und die Unterlegung der Leistungsansprüche mit ausreichend Eigenmitteln. Nur die Lebensversicherung bietet all diese Sicherheiten.

Beratungsqualität nicht nur an Kosten festmachen
Die Qualität der Beratung ausschließlich an den Kosten festzumachen, greift deshalb zu kurz. Weitere konkrete Kriterien, was eine gute Anlageberatung ausmacht, hat der vzbv nicht genannt. Gute Beratung gibt es nicht umsonst – das ist bei einer Honorarberatung nicht anders als bei einer provisionsbasierten. Schon heute gilt: Handelt der Berater den Interessen des Kunden zuwider, setzt er sich Schadensersatzrisiken aus. Zudem muss er aufgrund der fünfjährigen Stornohaftung bei Lebensversicherungen fürchten, bei rascher Kündigung des Vertrages einen Teil seiner Provision zu verlieren. Es liegt daher im Interesse des Beraters, dass der Kunde mit dem Produkt zufrieden ist.

Die Kostenwirkung zeigt sich in der langen Frist
Grundsätzlich gibt es bei verschiedenen Produkten unterschiedliche Kostensysteme mit sehr unterschiedlichen Wirkungen in der langen Frist. Um diese Kostensysteme vergleichen zu können, muss die Kostenwirkung über die gesamte Laufzeit betrachtet werden.

Die Kosten einer Lebensversicherung sind in der Anfangsphase höher als bei anderen Produkten. Dieser vermeintliche Nachteil wird über die gesamte Vertragslaufzeit ausgeglichen. Am Ende gilt: Je länger die Laufzeit, desto geringer die relativen Kosten bei Versicherungen und desto höher die relativen Kosten auf Fonds- und Banksparplänen.

Flexibilität ist kein Kernkriterium für eine gute Altersvorsorge
Altersvorsorge ist mehr als ein reiner Sparvorgang. Wie gut man im Alter tatsächlich abgesichert ist, hängt maßgeblich davon ab, ob man seine Bemühungen langfristig durchhält.

Schließlich gilt es, einen Einkommensquelle für einen ganzen Lebensabschnitt zu erschließen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erzwingt der Staat dieses „Durchhalten-Müssen“ über die Versicherungspflicht und Mindestzeiten, die den Bezug einer Rente erst möglich machen. In der freiwilligen Altersvorsorge unterstützt er seine Bürger hingegen über spezielle Förderinstrumente – sei es über Zulagen, über das Steuerrecht oder über den Schutz vor vorzeitiger Verwertung (Pfändungsschutz, „Hartz-IV-Sicherheit“).

Die Lebensversicherung ist ein Produkt, das für den Aufbau der Altersvorsorge optimiert ist, dementsprechend spielt die kurzfristige Verfügbarkeit bei Lebensversicherungen eine untergeordnete Rolle. Allein der Zinseszinseffekt wirkt umso stärker, desto länger sich die Altersvorsorge aufbaut. Je früher man beginnt, desto kleiner müssen die Beträge sein, die man regelmäßig beiseitelegt. Wer dagegen kurzfristig für den nächsten Urlaub oder den Erwerb eines neuen Autos spart, sollte dies mit anderen Sparformen tun.

Falsch verstandene Flexibilität konterkariert zwangsläufig das Ziel einer effizienten und erfolgreichen Altersvorsorge. Die jederzeitige Flexibilität und nachteilslose Liquidierbarkeit von Vorsorgeverträgen hat viele Nachteile, u.a. wird die Spardisziplin untergraben und das Angesparte damit oft vorzeitig konsumiert. Es kommt daher darauf an, einen für die Altersvorsorge angemessenen Begriff für Flexibilität zu finden. Denn damit private Altersvorsorge tatsächlich funktioniert, ist bei den meisten Menschen ein langer Ansparprozess nötig.

Warum der staatliche Vorsorgefonds keine gute Alternative ist
Es klingt alles so schön und einfach: ein staatlicher Vorsorgefonds als Alternative zur privaten Altersvorsorge/Riester-Rente. Doch so einfach ist es nicht, denn eine bessere finanzielle Absicherung im Alter würde mit einem Vorsorgefonds nicht erreicht.

Nach Ansicht des GDV verbessert der vorgeschlagene Vorsorgefonds aus mehreren Gründen die finanzielle Vorsorge der Bevölkerung nicht:

  • Ein Vorsorgefonds bietet – für sich genommen – weder lebenslange Renten noch eine Mindestgarantie für die Leistungen. Es ist alles andere als einfach, den Vermögensabbau im Alter zu steuern, noch dazu, wenn der Fonds in volatilen Anlagen investiert ist. Die Gefahr der Altersarmut wird dadurch erhöht.
  • Reicht das Geld bei Menschen im hohen Lebensalter dann nicht aus, muss der Steuerzahler in Form der Grundsicherung einspringen.
  • Die Kapitalerträge des staatlichen Vorsorgefonds schwanken stark. Für die Vorsorgesparer bedeutet das: Eine Planungssicherheit ist nicht möglich.
  • Der Staat könnte in Krisenzeiten auf den Vorsorgefonds zugreifen wollen. Eine „Quasienteignung“ des Kapitals ist daher möglich, wie es in Irland und in Spanien geschehen ist.

Der staatliche Vorsorgefonds, der vergleichbar zu den Modellen in skandinavischen Ländern ist, hat deutliche Schwächen. In Schweden ist die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge obligatorisch, in Deutschland ist sie freiwillig. In Norwegen werden hohe Überschüsse aus der Förderung staatseigener Ölvorkommen in eine Generationenrücklage eingebracht, die weltweit in Aktien anlegt. Einen individuellen Anspruch auf Leistungen gibt es nicht.

Wer Vorsorgefonds als Altersvorsorge empfiehlt, empfiehlt riskante Spekulationen an der Börse, die am Bedarf und Sicherheitsempfinden der meisten Deutschen vorbeigehen. (GDV)

 

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