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  • 27.11.2013 – Volle Rentenkassen
    27.11.2013 – Volle Rentenkassen
    VORSORGE – Steuer & Recht Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung gibt jährlich Auskunft über Einnahmen, Ausgaben und Entwicklung der Rentenfinanzen für die...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Steuer & Recht

Volle Rentenkassen

 

Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung gibt jährlich Auskunft über Einnahmen, Ausgaben und Entwicklung der Rentenfinanzen für die nächsten 15 Jahre. Das Bundeskabinett hat ihn zusammen mit dem Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte beschlossen.

Die Reserven der Deutschen Rentenversicherung sind derzeit hoch. Das ist auf die anhaltende gute Wirtschaftslage zurückzuführen. Viele Menschen gehen einer Arbeit nach. Deshalb fließen mehr Beiträge in die Rentenkasse. Die angesparten Reserven legt die Deutsche Rentenversicherung in einer Nachhaltigkeitsrücklage an. Diese wird für Ende 2013 auf 31 Milliarden Euro geschätzt.

Was ist die Nachhaltigkeitsrücklage?
Die Gesetzliche Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert. Die monatlichen Beitragszahlungen und Einnahmen werden sogleich für die laufenden Renten eingesetzt. Die Nachhaltigkeitsrücklage soll daher neben Schwankungen im Beitragsaufkommen im Laufe eines Jahres auch konjunkturelle Schwankungen auffangen. Sie muss mindestens 0,2 Monatsausgaben der allgemeinen Gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Ihr oberer Zielwert (Höchstrücklage) soll 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten.

Der Beitragssatz für das Folgejahr wird daher so berechnet, dass die Höhe der Rücklage am Ende dieses Folgejahres weiterhin zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben liegt. Droht sie unter den unteren Grenzwert zu sinken, steigt im folgenden Jahr der Beitrag. Droht sie im Folgejahr über den oberen Grenzwert zu steigen, sinkt der Beitragssatz. Die dann geringeren Beitragseinnahmen werden aus der Nachhaltigkeitsrücklage ergänzt, um diese abzusenken und wieder in den gesetzlichen Zielkorridor zurückzuführen.

Wie entwickelt sich der Beitragssatz
Die Nachhaltigkeitsrücklage übersteigt Ende 2013 ihre Obergrenze und wird voraussichtlich bei 1,75 Monatsausgaben liegen. Demnach müsste der Beitragssatz im kommenden Jahr sinken. Die Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts sehen einen Beitragssatz von 18,3 Prozent zum 1. Januar 2014 vor. Im Zuge der laufenden Koalitionsverhandlungen wird auch die Ausgestaltung des Beitragssatzes für das kommende Jahr beraten. Im Gespräch ist dabei ein Festhalten am bisherigen Beitragssatz von 18,9 Prozent. Dies könnte per Gesetz festgelegt werden.

Gute Nachrichten für Rentnerinnen und Rentner
Die Altersbezüge für Rentnerinnen und Rentner könnten laut den Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts ab Juli 2014 um etwas über zwei Prozent steigen.
Derzeit leben in Deutschland rund 20,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Deren durchschnittliche Monatsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 848,98 Euro. Männer erhalten im Durchschnitt eine monatliche Zahlung von 997,99 Euro. Bei den Frauen überweist die Rentenkasse im Schnitt 739,32 Euro.

Diese statistischen Zahlen bilden jedoch kein vollständiges Bild über die Lebenswirklichkeit von Senioren in Deutschland ab. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung (Herbst 2012) erreichen Senioren-Ehepaare im Durchschnitt ein monatliches Netto-Einkommen von 2.537 Euro (alte Bundesländer). In den neuen Bundesländern sind es 2.019 Euro. Alleinstehende Senioren in den alten Bundesländern erhalten durchschnittlich 1.615 Euro (Männer). Frauen beziehen im Durchschnitt 1.310 Euro. In den neuen Bundesländern liegen die Werte bei 1.310 Euro (Männer) und 1.219 Euro (Frauen).

Blick auf Ost- und Westdeutschland
Ein weiteres Thema im Rentenversicherungsbericht ist der Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland. Hier prognostiziert der Bericht einen positiven Trend: Der Rentenwert (Ost) könnte von 91,5 Prozent im Jahr 2013 auf 91,9 Prozent des Westniveaus im Jahr 2017 steigen. Darin spiegelt sich die positive zukünftige Lohnentwicklung in den neuen Ländern wider. Diese trägt zu einer Annäherung der Rentenwerte bei.

Rente mit 67
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Gleichzeitig geht die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter zurück. Deshalb ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente vom 65. auf das 67. Lebensjahr bis 2029 eine wichtige rentenpolitische Maßnahme. So können die Beitragssatzobergrenzen und das Mindestsicherungsniveau auch zukünftig einhalten werden.

Dass mehr Ältere erwerbstätig sind, trägt der Tatsache Rechnung, dass Deutschland Fachkräfte braucht. Damit wiederum erreicht unser Land Wirtschaftswachstum und Wohlstand in einer alternden Gesellschaft.

Alterssicherung der Landwirte
Das Kabinett hat ebenfalls den Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2013 beschlossen. In den nächsten zehn Jahren wird die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weiter sinken. Die Landwirte werden vor den finanziellen Folgen des Strukturwandels geschützt, indem der Bund etwaige Defizite deckt.

Die Bundesregierung ist per Gesetz verpflichtet, jährlich ihre Berichte über die Rentenversicherung und über die Alterssicherung der Landwirte abzugeben. Diese müssen bis zum 30. November eines jeden Jahres vorliegen.

Rentenversicherungsbericht - Gesetzlicher Auftrag
Der Rentenversicherungsbericht stellt die Finanzentwicklung der Deutschen Rentenversicherung in den kommenden 15 Jahren dar. Hierbei handelt es sich um Modellrechnungen, die – analog zu den Berichten der Vorjahre – von der geltenden Rechtslage ausgehen. Einmal pro Legislaturperiode ergänzt der Alterssicherungsbericht den jährlichen Rentenversicherungsbericht. Zuletzt wurde dieser im November 2012 vorgelegt.

Quelle: Bundesregierung

 

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