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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Länder haben am 05.07.2013 dem Gesetz zugestimmt, das das aktuelle Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umsetzt. Die neue Regelung
stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der
Einkommensteuer gleich zu behandeln sind. Die Vorschriften sind für alle noch
nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden. Das Gesetz kann
nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass sich das
Gesetz allein auf die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung im
Einkommensteuergesetz beschränkt. Er hält auch eine Anpassung derjenigen
steuerrechtlichen Vorschriften für erforderlich, die in direktem Zusammenhang
mit der Einkommensteuer stehen, auf die sich die Entscheidung des Gerichts
übertragen lässt. Zudem sei auch das gesamte Adoptionsrecht diskriminierungsfrei
auszugestalten, wobei stets das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse.
Das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in
Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013
finden Sie auf den Seiten des Bundesrat.
Quelle: Bundesrat
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