ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 17.04.2013 – Kürzere Rentenbeitragszeit für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ist verfasssungsgemäß
    17.04.2013 – Kürzere Rentenbeitragszeit für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ist verfasssungsgemäß
    VORSORGE – Steuer & Recht Mit Urteil vom 14.03.2013 hat das Sozialgericht Mainz (Az. S 1 R 413/12) entschieden, dass die derzeit geltenden Vorschriften bezüglich der Anr...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Steuer & Recht

Kürzere Rentenbeitragszeit für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ist verfasssungsgemäß

 

Mit Urteil vom 14.03.2013 hat das Sozialgericht Mainz (Az. S 1 R 413/12) entschieden, dass die derzeit geltenden Vorschriften bezüglich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsgemäß sind.

Geklagt hatte eine aus Baumholder stammende Mutter eines vor dem 01.01.1992 geborenen Kindes, der für die Kindererziehung von der Rentenversicherung (nur) ein Jahr als Beitragszeit zuerkannt worden war. Dies hielt sie für verfassungswidrig, weil für ab dem 01.01.1992 geborene Kinder drei Jahre je Kind als Beitragszeiten anerkannt werden. Durch die Schlechterstellung der älteren Mütter werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, und nach Ansicht der Klägerin die Erziehungsleistung einer ganzen Generation von Müttern nicht ausreichend gewürdigt.

Das Sozialgericht hat sich dieser Argumentation nicht angeschlossen und ausgeführt, Stichtagsregelungen seien bei der Einführung oder Erweiterung von Sozialleistungsansprüchen grundsätzlich zulässig. Die gesetzlichen Vorschriften seien eindeutig und könnten nicht im Sinne des Klagebegehrens ausgelegt werden. Nur der Gesetzgeber könne eine Änderung herbeiführen. Über eine solche Änderung werde derzeit unter dem Stichwort "Mütterrente" in der Regierungskoalition auch tatsächlich diskutiert.

Eine Vorlage der Klage an das Bundesverfassungsgericht lehnten die Richter ab. Die Klägerin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

SG Mainz, Urteil S 1 R 413/12 vom 14.03.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken