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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Mehr Geld zum 01. Juli 2013. Darüber können sich die Rentnerinnen und Rentner
in Deutschland freuen. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung zur
Rentenerhöhung beschlossen.
Die Deutsche Rentenversicherung überweist ab 1. Juli mehr Geld. Alle
Ruheständler profitieren damit von den gestiegenen Löhnen und Gehältern im Jahr
2012. Die Lohn- und Gehaltsentwicklung ist für die Rentenanpassung sehr
wichtig. 2012 stieg sie im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent in den alten
Bundesländern, in den neuen um 4,32 Prozent.
Der Osten holt kräftig auf
In den neuen Bundesländern fällt die Rentenerhöhung mit 3,29 Prozent gut aus.
Grund dafür ist die positive Lohnentwicklung in den Jahren 2011 und 2012 in
Ostdeutschland. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: "Ich freue
mich für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner, dass sie beim Rentenwert
nun so deutlich aufholen können."
In den alten Bundesländern erhöht sich die Rentenzahlung um 0,25 Prozent. Die
Löhne in Westdeutschland sind weniger gestiegen. Zudem wirkt hier noch die
Rentengarantie von 2010 nach. Diese seinerzeit unterbliebene Rentenkürzung muss
nun im Sinne der Generationengerechtigkeit nachgeholt werden. In den alten
Ländern müssen noch 0,71 Prozent abgebaut werden. Deshalb wird die rein
rechnerisch mögliche Rentenerhöhung halbiert und beträgt 0,25 Prozent.
In den neuen Ländern war der Ausgleich für die Rentengarantie schon 2012
abgeschlossen. Deshalb wird die rechnerische Rentenanpassung Ost nicht mehr
reduziert.
Wie genau funktioniert die Rentenanpassung?
Die Renten werden jährlich angepasst. Stichtag dafür ist in der Regel der 1.
Juli. Die Anpassung hängt von vielen Faktoren ab. Der wichtigste ist die
Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Die Lohnentwicklung ist
für die Renten so wichtig, weil diese aus den Beiträgen der Beschäftigten
bezahlt werden.
Steigen also Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die
Renten. Steigen die Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen
zu erwarten. Eine solche lohnorientierte Anpassung gibt es bereits seit 1957.
Seither nehmen Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung
teil.
Neben der Lohnentwicklung spielen noch zwei weitere Einflüsse eine Rolle. Zum
einen wirken sich die Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für
ihre private Altersvorsorge aus. In der Fachsprache ist das der Riester-Faktor.
Zum anderen wird das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und
Beitragszahlern berücksichtigt. Man spricht dann vom Nachhaltigkeitsfaktor.
Dieser mindert die Anpassung in diesem Jahr um 0,72 Prozent. Der Riester-Faktor
verhält sich mit 0,65 Prozentpunkten ebenfalls dämpfend auf die Anpassung.
Garantie, Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor in der Praxis
Im Jahr 2010 gab es keine Rentenerhöhung. Eigentlich hätte es aufgrund der
ungünstigen Lohnentwicklung sogar eine Kürzung geben müssen. Aber die Renten
blieben Dank der Garantie stabil. Außerdem setzte die Bundesregierung in den
Jahren 2008 und 2009 den Riester-Faktor aus. Die Rentenerhöhungen waren deshalb
2008 und 2009 um jeweils 0,65 Prozentpunkte höher. Die ausgesetzten Erhöhungen
des Riester-Faktors werden bei der Rentenanpassung 2012 und 2013 nachgeholt.
Ausgleich generationengerecht gestalten
Die gesetzlichen Schutzklauseln kamen in den Jahren 2005, 2006 und 2010 zur
Anwendung. Das verhinderte Kürzungen bei der Rentenanpassung.
Dadurch hat sich aber im Laufe der Jahre ein "Ausgleichsbedarf"
aufgebaut. Um die Jüngeren im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht
einseitig zu belasten, findet der Abbau nach und nach statt. Rentenerhöhungen
werden deshalb so lange halbiert, bis der Ausgleich erreicht ist. 2011 startete
diese schrittweise Rückführung.
Die neuen Bundesländer haben dies bereits 2012 erreicht. In den alten
Bundesländern setzt sich der Abbau mit der diesjährigen Rentenanpassung fort.
Der Ausgleichsbedarf im Westen beträgt derzeit noch 0,71 Prozent. Nach der
Rentenanpassung am 1. Juli 2013 verringert er sich auf 0,46 Prozent.
Wichtig hierbei ist: Es geht nicht um Rentenkürzungen, sondern es wird etwas
weniger erhöht.
Alterssicherung auf drei Säulen bewährt sich
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der
Alterssicherung. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat pünktlich
die Altersbezüge an 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner aus. Darüber hinaus
werden Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch für
Rehabilitationsmaßnahmen stellt die Deutsche Rentenversicherung Leistungen.
Trotzdem gilt: Wer im Alter seinen bisherigen Lebensstandard halten will,
sollte zusätzlich privat oder über seinen Betrieb vorsorgen. Zum Beispiel mit
einem Riester- oder Rürup-Vertrag.
Die Bundesregierung fördert die private Vorsorge mit Steuerbefreiungen und
staatlichen Zulagen. So fallen auch zukünftig keine Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge auf Beiträge zur Betriebsrente an. Beschäftigte
können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche
Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen.
Die "Verordnung zur Bestimmung der
Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung
der Landwirte zum 1. Juli 2013" finden Sie auf der Homepage des
BMAS.
Quelle: Bundesregierung
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