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Steuer & Recht
Der Vermittlungsausschuss hat am 26.02.2013 einen Kompromiss zum SEPA-Begleitgesetz erzielt. Er sieht vor, die umstrittenen Regelungen zurreduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven derLebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Die von vielen Bürgernbefürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigtenVersicherungsverträgen würden somit nicht eintreten.
Der Bundestag hatte die Neuregelung zu den Bewertungsreserven erst im November2012 kurzfristig an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt, derursprünglich lediglich Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlicheneuropäischen Zahlungsverkehrs - SEPA - enthielt. Der Vermittlungsausschussschlägt vor, diese heftig kritisierte Einfügung nun wieder rückgängig zumachen.
Mit einer Verordnung soll die Bundesregierung zudem die freien Rückstellungender Versicherer neu regeln, um einen besseren Ausgleich zwischen Alt- undNeukunden zu schaffen. Hierbei erhalten die Länder ein Mitspracherecht.
Die unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zuUnisex-Tarifen verbleiben nach dem Vermittlungsvorschlag im Gesetz. Sie sollenrückwirkend zum 21.12.2012 in Kraft treten.
Bundestag und Bundesrat müssen die empfohlenen Änderungen noch bestätigen.Beide Häuser befassen sich voraussichtlich schon in dieser Woche mit demVermittlungsergebnis.
Quelle: Bundesrat
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