Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Jeder Hausbesitzer kennt die möglichen Gefahren, denen ihr Objekt tagtäglich ausgesetzt ist. Die turbulenten Wetterlagen treten immer häufiger und unberechenbarer auf. Wie schnell kann es da bei Sturm und Gewitter zu Dach- oder Wasserschäden kommen.
Wohngebäudeversicherungen schützen die Hausbesitzer somit vor einem finanziellen Disaster, denn Ziel einer Wohngebäudeversicherung ist die Abdeckung aller Kosten für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung des beschädigten Gebäudes.
Versichert sind im Allgemeinen alle zum Grundstück gehörenden Gebäude, Nebengebäude als auch Garagen. Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung sämtliche Aufräum- oder Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schadenminderungskosten.
Die Wohngebäudeversicherung stellt eine Kombination aus fünf einzelnen Versicherungen dar: Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung, Sturm- und Hagelversicherung, Elementarschadenversicherung sowie Glasbruchversicherung. Vorzugsweise schließen Versicherungsnehmer das Komplettpaket einer Wohngebäudeversicherung ab, allerdings können diese auch einzeln bzw. verschieden kombiniert abgeschlossen werden.
Sollte sich allerdings im Versicherungsfall bei Schadensbegutachtung herausstellen, dass die Schäden vom Versicherungsnehmer vorsätzlich, grob fahrlässig oder auch durch andere nicht ordnungsgemäß verrichteten Schutzmaßnahmen entstanden sind, so wird jeder Gebäudeversicherer eine Kostenübernahme verweigern.
Die zu entrichtende Versicherungsprämie richtet sich jeweils nach Art und Standort des Objektes sowie zugleich nach der Wohnfläche. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte daher bei Versicherungsabschluss darauf geachtet werden, dass die Wohngebäudeversicherung sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst, um im Schadensfall den aktuellen Wiederbeschaffungswert vom Versicherer zu erhalten. (verpd)
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