Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Zu jeder Jahreszeit drohen Probleme mit dem Wetter. Starker Regen mit und ohne Hagel und Sturm können schwere Schäden an Gebäuden und nachvollfolgend auch an der Wohnungseinrichtung hervorrufen.
Je nachdem wie alt die Versicherung des Hausbesitzers ist, kann die Regulierung des Schadens schwieriger werden. Denn die Standardversicherung gegen Gebäudeschäden der früheren Jahrzehnte versichert das Haus nur gegen Feuer, Wasserschäden und Hagel, und auch gegen einen Sturm, der mehr als Windstärke 8 hat. Treten Schäden an Gebäuden nach einem Sturm unterhalb dieses Wertes ein, dann kann die Versicherung kulant sein, aber sie könnte auch die Einschätzung treffen, dass der Schaden nicht ursächlich auf den Sturm zurückführbar ist.
Für die Hausbewohner (seinen es die Eigentümer oder Mieter) relevant ist auch, dass die Gebäudeversicherung nicht für Schäden am Hausrat aufkommt. Hierzu braucht man eine Hausratversicherung, die noch in vielen Haushalten fehlt bzw. eine deutliche Unterversicherung aufweist. Mieter können im Falle eines Schadens nicht an den Vermieter herantreten, wenn der Schaden durch höhere Gewalt (zum Beispiel Sturm, Hagel oder starken Regen) mittelbar entstanden ist. Denn bei höherer Gewalt gibt es keinen Verursacher, den man haftbar machen könnte. Mieter sollten daher prüfen, ob die eigene Hausratversicherung auf realistischen Werten basiert.
Schwierig ist auch für Hausbesitzer die Frage der Kostenübernahme nach einer Überschwemmung.
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