ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 02.09.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Verschnitten
    02.09.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Verschnitten
    Nicht jeder Friseurbesuch endet zur Zufriedenheit des Kunden. Das Amtsgericht Erkelenz hatte darüber zu entscheiden, ob ein Friseur dem Kunden in so einem Fall Schmerzensgeld zahl...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:


Verschnitten


Nicht jeder Friseurbesuch endet zur Zufriedenheit des Kunden. Das Amtsgericht Erkelenz hatte darüber zu entscheiden, ob ein Friseur dem Kunden in so einem Fall Schmerzensgeld zahlen muss.

Verschnitten

Brechen einer Kundin nach einem Friseurbesuch wegen einer nicht fachgerechten Blondierung die Haarspitzen ab, so muss ihr der Friseur Schadenersatz und Schmerzensgeld bezahlen, so das Amtsgericht Erkelenz in einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung vom 7. Mai 2009 (Az.: 8 C 351/08).

Eine Frau ging Mitte Juni letzten Jahres zu ihrem Friseursalon, um sich blonde Strähnchen machen zu lassen. Weil sie von ihrem Mann abgeholt wurde, verzichtete sie darauf, die Haare von der Friseuse föhnen zu lassen.

Abgebrochene Spitzen

Die Frau ging vielmehr nach Hause und föhnte ihre Haare selbst. Dabei stellte sie fest, dass die Haarstruktur insgesamt porös war, Haare zum Teil büschelweise ausfielen und die Haarspitzen am Hinterkopf abbrachen. Sie rief daraufhin bei dem Friseursalon an. Dort wurde ihr jedoch gesagt, dass man sie auf die Risiken einer bleibenden Haarschädigung hingewiesen habe.

Die Frau bestritt, entsprechend aufgeklärt worden zu sein. Sie suchte daher drei Tage später eine Sachverständige auf. Nach deren Feststellungen waren die Strähnchen nicht fachgerecht gemacht worden. Nur deswegen habe sich die Haarstruktur verändert mit dem Ergebnis, dass unter anderem die Spitzen abbrachen.

Nachdem die Inhaberin des Friseursalons weiter jegliche Verantwortung bestritt und vielmehr behauptete, dass die Frau ihre Haare offensichtlich selber noch einmal geschnitten und gefärbt und dabei einen Fehler gemacht habe, traf man sich vor Gericht wieder. Dort errang die Kundin einen Sieg.

Kunstfehler

Nach Anhörung des Ehemanns der Kundin sowie der Sachverständigen zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass es ausschließlich auf einen Kunstfehler der Mitarbeiterin des Friseursalons zurückzuführen war, dass die Haare der Klägerin nach der Blondierung am Hinterkopf verfilzten, zum Teil ausfielen und die Haarspitzen abbrachen.

Der Ehemann bestätigte nämlich die Aussage seiner Frau, dass er dabei gewesen war, als sie sich unmittelbar nach dem Friseurbesuch die Haare föhnte und kämmte. Bereits dabei seien die Haare büschelweise ausgefallen und die Spitzen abgebrochen.

Die Sachverständige wiederum sagte vor Gericht aus, dass die Haare der Klägerin bei ihrer Begutachtung aufgequollen und abgebrochen waren. Als Grund dafür nannte sie, dass die Blondierung entgegen den Regeln der Kunst nicht nur auf den Haaransätzen, sondern auch auf den Längen und Spitzen aufgetragen wurde.

Nach all dem hielt das Gericht die Behauptung der Beklagten, dass ihre Mitarbeiterin alles richtig gemacht und die Klägerin in der Folge selber Hand angelegt habe, für so unglaubwürdig, dass es der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zusprach. Die Beklagte muss der Klägerin außerdem die Kosten für den Friseurbesuch sowie die Sachverständigen- und Anwaltskosten erstatten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. (verpd)

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken