Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung. Gesetzlich unfallversichert ist zum einen jeder Pflichtversicherte. Dazu zählen Beschäftigte, Kinder, die Tagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie Blut- und Organspender. Zum anderen ist die gesetzliche Unfallversicherung auch auf freiwillig versicherte Unternehmer, Freiberufler und mitarbeitende Ehegatten anwendbar.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist jedoch nicht universell, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zu den versicherten Risiken zählen Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten, sofern diese von der Berufskrankheitenverordnung anerkannt sind.
In erster Linie werden durch die gesetzliche Unfallversicherung medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation geleistet. Daneben gehören eventuell Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen wie etwa die Verletztenrente, das Verletzungsgeld und die Hinterbliebenenrente zum Leistungsumfang. Neben diesen Aufgaben untersteht der Unfallversicherung die Beratung und Aufsicht der Mitgliederbetriebe hinsichtlich Arbeitsrecht, Unfallprävention und Gesundheitsschutz.
Entsteht dem Versicherten durch Unfall oder Berufskrankheit eine verminderte Erwerbsfähigkeit ab zwanzig Prozent und damit in rentenberechtigender Höhe, zahlt der Versicherer Rente oder andere Geldleistungen über die 26. Woche ab Versicherungsfall hinaus.
Die Feststellung und Beurteilung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit obliegt dem Versicherungsträger. Dabei greift er auf bestimmte gesammelte Erfahrungswerte zurück, was unter Umständen zu Abweichungen etwa von ärztlichen Gutachten führen kann. Die Festlegung einer verminderten Erwerbsfähigkeit erfolgt unter besonderer Beachtung von Funktionseinbußen, im Gegensatz zur vergleichsweise pauschalen Gliedertaxe vieler privater Unfallversicherer.
Informationen zur Unfallversicherung
Einkommen werden nicht auf die Rentenleistung angerechnet; allerdings berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung das Einkommen aus der Unfallversicherung als Einkünfte. Leistungen für Hinterbliebene unterstehen festen Sätzen. Der Jahresarbeitsverdienst (wie viel Sie im Jahr an Geld verdienen) bildet die Grundlage für die Berechnung von Leistungen.
Gründe für den Verlust von Versicherungsansprüchen sind vor allem Abweichungen bei Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Welche Wege tatsächlich noch als Arbeitswege gelten, haben abschließend oft Gerichte zu entscheiden.
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich aus Zahlungen der Mitgliedsunternehmen, die in einem nachträglichen Umlageverfahren in Form von Jahresbeiträgen eingezogen werden. Eine zusätzliche Versicherung bietet die private Unfallversicherung. Wichtig ist in jedem Fall auch die Versicherung im Falle von Berufsunfähigkeit.
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