Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Mit den Vorschriften des Strafrechtes gerät man schneller und häufiger in Konflikt, als man es für möglich halten würde. Oftmals führen Unachtsamkeit oder Unwissenheit dazu, sich als Beschuldigter oder Angeklagter wiederzufinden. Und schnell erreichen die Kosten zum Beispiel für langwierige und aufwendige Gutachten etwa bei Umweltdelikten oder auch im Verkehrsrecht zu Kostenexplosionen, die für den Einzelnen schnell im finanziellen Dilemma enden können. Schutz davor bietet die Strafrechtsschutzversicherung, die als Teils des Privat- und Berufsrechtsschutzes das Kostenrisiko im Falle eines Strafprozesses versichert. Sie kann sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen abgeschlossen werden und gewinnt vor allem bei letzteren immer mehr an Bedeutung. Da im Falle eines strafrechtlichen Vergehens nicht das Unternehmen an sich sondern immer nur eine natürliche Person zur Verantwortung gezogen werden kann, versichern sich immer mehr Betriebe in Deutschland auch im Hinblick auf mögliche Strafverfahren. Dabei kann sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die Führungsetage sondern ebenfalls auf die Mitarbeiter und Angestellten erstrecken.
Versicherungswürdig sind dabei alle Vergehen, die gemäß Definition fahrlässig begangen werden können. Vorsätzlich begangene Straftaten sind vom allgemeinen Versicherungsschutz normalerweise ausgeschlossen. Es besteht jedoch u.U. die Möglichkeit, die Kostenübernahme für ein Vergehen, bei dem die Anklage auf Vorsatz lautet im Rahmen einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung zu vereinbaren. Dies gilt dann aber nur solange, wie das Gericht in seinem Urteil den Vorsatz nicht bestätigt. Entscheidet auch das Gericht auf eine vorsätzliche Tat, sind die bisher verauslagten Kosten vom Versicherten zurück zu erstatten. Die Mehrzahl der Versicherungen bietet außerdem eine Kostenübernahme bereits bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens an.
Typische Leistungen der Rechtsschutzversicherung umfassen die im Strafverfahren anfallenden Anwaltsgebühren, gegebenenfalls Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, ggf. Kosten der Nebenkläger, soweit sie vom Versicherten übernommen werden müssen, Reisekosten der Prozessbevollmächtigten und die Gerichtskosten. Im Leistungsumfang nicht enthalten sind Geldstrafen und Bußgelder. Seltener erfasst ist die vorbeugende Rechtsberatung. Die Strafrechtsschutzversicherung greift wie die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen erst mit Vorliegen eines tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen eine Rechtspflicht.
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