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  • 05.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Rechtsschutz für Immobilieneigentümer - Eigentümerrechtsschutz
    05.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Rechtsschutz für Immobilieneigentümer - Eigentümerrechtsschutz
    "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt", so lautet ein bekanntes Sprichwort. Und gerade unter den Eigentümern einer Wohneigentum...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Rechtsschutz für Immobilieneigentümer

Eigentümerrechtsschutz


"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt", so lautet ein bekanntes Sprichwort. Und gerade unter den Eigentümern einer Wohneigentumsanlage sind Streitigkeiten unter Nachbarn nicht selten. Die Gründe sind vielschichtig und gehen von Lärmbelästigung bis hin zu der Frage, wie oft der Nachbar auf dem Balkon grillen darf. Aber auch das Anbringen von Markisen oder der Einbau von Fenstern, die sich optisch von denen der anderen Wohnungen unterscheiden, sind Streitpunkte, die meist nur unter Mithilfe von Anwälten und den Gerichten gelöst werden können. Aber selbst wenn man berücksichtigt, dass in Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern jede Partei ihre Auslagen selbst trägt und die Gerichtskosten in der Regel jeder Partei zur Hälfte auferlegt werden, so können die Kosten doch schnell einige hundert Euro betragen. Von daher ist es nicht verkehrt, dass ein Wohnungseigentümer an den Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz denkt, die die Kosten des Anwalts und des Gerichtes übernimmt.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist meist gekoppelt an eine Privatrechtsschutz, da es sich bei der Eigentümerrechtsschutz um eine einzelne Komponente handelt, die in der privaten Rechtsschutz nicht enthalten ist. Weiter ist zu beachten, dass die Versicherung die Kosten erst nach einer Wartezeit von drei Monaten übernimmt. Und selbst wenn die Warteizeit vorüber ist, wird eine Kostenübernahme nur dann zugesagt, wenn das strittige Thema nicht schon vor Abschluss der Eigentümerrechtsschutz bestanden hat. Überhaupt werden die Kosten nur nach einer vorherigen Prüfung der Erfolgsaussichten übernommen.

Die Laufzeit einer solchen Versicherung beträgt mindestens ein Jahr, wobei eine vierteljährliche Kündigungsfrist gilt. Lässt der Versicherungsnehmer diese verstreichen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Zu überlegen wäre in dem Zusammenhang, ob nicht eine Laufzeit von fünf Jahren gewählt werden sollte, da einige Anbieter dann einen Prämienrabatt geben.
Die Höhe der Prämie ist je nach Anbieter unterschiedlich; Online-Versicherer sind dabei meist die günstigsten. Da oftmals eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers verpflichtend in den Vertrag eingebaut wird, ist die Prämie aber von vornherein günstiger.

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