Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Grundsätzlich gilt: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der teuren Tischdecke, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen.
Im schlimmsten
Fall haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ohne
Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon
deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie gilt nur
für den privaten Bereich und versichert Personen-, Sach-, und
Vermögensschäden.
Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und
zahlt der Versicherer nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor
unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit, führt der
Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten. Eine private
Haftpflichtversicherung ist schon für durchschnittlich 60 Euro im Jahr
zu haben.
Verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, lassen Sie die teure Vase ihres Gastgebers fallen oder fängt Ihr Weihnachtsbaum Feuer und setzt auch die Wohnung des Nachbarn in Brand, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld des Versicherten entstehen. Das betrifft vor allem Bereiche wie Freizeit, Sport, Nachbarschaft oder Familie. Neben Sach- und Vermögensschäden kommt die Haftpflichtversicherung auch für Kosten auf, wenn Personen verletzt werden.
Nicht versichert sind hingegen:
Es gibt allerdings Bereiche, wie zum Beispiel die Haftung für
Haustiere, für die spezielle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen
werden müssen.
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Familienangehörige automatisch mitversichert. Für unverheiratete volljährige Kinder gilt dies so lange, wie sie die Schulbank drücken oder sie sich in einer unmittelbar daran anschießenden Berufsausbildung befinden. Einige Versicherer bieten auch an, die Kinder mitzuversichern, wenn sie nach der ersten Ausbildung arbeitslos sind oder eine zweite Ausbildung absolvieren. Auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden. Doch Achtung: Dies muss der Versicherer schriftlich bestätigen!
Die Haftpflichtversicherung greift nicht nur bei Bagatellschäden, wie der zerbrochenen Vase oder dem Rotweinfleck auf dem Sofabezug, sondern auch wenn Menschen zu Schaden kommen. Ein verursachter Unfall könnte zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch eine Rentenzahlung zur Folge haben. Dies kann schnell bedeuten, dass die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht. In einem solchen Fall geht‘s an das Privatvermögen und zwar bis zur Pfändung. Deshalb sollte die Versicherungssumme lieber höher als niedriger sein und mindestens 3 Millionen Euro betragen. Viele - auch kostengünstige - Versicherer bieten mittlerweile höhere Summen bis hin zur unbegrenzten Deckung an. (vz)
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