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Sicher auf Jagd dank Jagdhaftpflichtversicherung
Da mit dem Jagdsport gewisse Risiken verbunden sind, sieht der Gesetzgeber für Jäger den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. Diese dient in erster Linie dem Schutz Dritter und der finanziellen Absicherung des Jägers wenn Schäden an Personen oder Gegenständen aufgetreten sind. Ein solcher Schadensfall hat je nach Umfang enorme Schadensersatzleistungen zur Folge, die eine langfristige finanzielle Belastung für den Verursacher bedeuten können. Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt im Falle von Personen-, Vermögens- oder Sachschäden die Wiederherstellungs- bzw. Wiedergutmachungsleistungen. Bei Personenschäden wird sogar eine lebenslange Erwerbsunfähigkeitsrente oder Invaliditätsrente gezahlt.
Der Umfang der Versicherungsleistungen ergibt sich aus der Höhe der Versicherungssumme, die je nach Anbieter einige Millionen € beträgt und in der Regel pro Schadensfall gilt. Unter Umständen besteht eine vertragliche Begrenzung in Bezug auf die Schadensfälle pro Jahr, die die Jagdhaftpflichtversicherung abdeckt. Außerdem wird vorsätzlich verursachten Schadensfällen und ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter nicht entsprochen. Üblicherweise beschränkt sich der Versicherungsschutz einer gängigen Jagdhaftpflichtversicherung auf Deutschland und gilt darüber hinaus bei befristeten Aufenthalten auch im Ausland. Um Anspruch auf den vollen Umfang des Versicherungsschutzes geltend machen zu können, muss der Versicherungsnehmer Prämien zur Jagdhaftpflichtversicherung leisten. Diese richten sich hinsichtlich ihrer Höhe nach dem versicherten Risiko und anderen Faktoren, die für die Jagdhaftpflichtversicherung zusätzlich relevant sind.
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