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Die Haushaltsglasversicherung
Aus dem Versicherungsmarkt gibt es Versicherungen für alles Mögliche, so auch eine so genannte Haushaltsglasversicherung. Wer jetzt allerdings nur an Versicherungsschäden durch Glasbruch von Fensterscheiben denkt und daraus schließt, dass für ihn eine solche Versicherung nicht sinnvoll ist, der irrt. Zwar mag es sein, dass auf der einen Seite zerbrochene Fenster eher die Seltenheit sind und andererseits, wenn es dazu käme, diese Schäden ohnehin durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters gedeckt werden, aber eine Haushaltsglasversicherung erstreckt sich auf weit mehr als nur die Glasscheiben der eigenen Fenster.
Eine Haushaltsglasversicherung schließt auch Schäden an Glas innerhalb der Wohnung einen, und das bedeutet, dass auch Schäden an Vitrinen, Bildern, Glastischen, Ceranfeldern von Elektroherden oder Spiegeln von der Versicherung getragen werden. Auch kann es schwierig sein, sich im Falle kaputter Fenster nur auf seine Haftpflichtversicherung zu verlassen. Denn ob die einspringt ist fraglich. Das wird allenfalls dann der Fall sein, wenn der Mieter selber einen so genannten Mietsachschaden verursacht und Fensterscheiben selbst beschädigt hat. Und außerdem enthalten nicht wenige Haftpflichtversicherungen einen Passus, dass Glasschäden - sofern zumutbar - selber zu versichern sind.
Also auch hier ist jeweils der Einzelfall zu prüfen. Eine absolute Sicherheit besteht nicht. Außerdem sollte man seinen Mietvertrag genau durchlesen, denn nicht selten enthält dieser ebenfalls eine Klausel, dass eine Glasversicherung abgeschlossen werden muss.
Auch sollte man eine Haushaltsglasversicherung nicht mit einer Gebäudeversicherung durcheinander bringen. Letztere hat mit der Versicherung von Glasschäden an Fensterscheiben nichts zu tun. Andererseits lohnt sich aber immer ein genauer Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern, denn es gibt auch Mobilarglasversicherungen, welche die oben genannten Ceranfelder bereits miteinschließen, ohne Mehrprämie.
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