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  • 03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Hausbesitzerhaftpflicht - Haftungsabsicherung für Hausbesitzer
    03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Hausbesitzerhaftpflicht - Haftungsabsicherung für Hausbesitzer
    Ohne den Abschluss einer entsprechenden Versicherung kann die vom Gesetzgeber auferlegte Hausbesitzerhaftpflicht den Hausbesitzer nicht nur um Haus und Hof bringen, sondern gänzli...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Hausbesitzerhaftpflicht

Haftungsabsicherung für Hausbesitzer

 

Ohne den Abschluss einer entsprechenden Versicherung kann die vom Gesetzgeber auferlegte Hausbesitzerhaftpflicht den Hausbesitzer nicht nur um Haus und Hof bringen, sondern gänzlich in den Ruin treiben. Bei der Hausbesitzerhaftpflicht handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, das heißt, der Besitzer haftet dafür, dass er ein Haus oder Grundstück besitzt, von dem Gefahr für andere ausgehen kann.

Dabei lassen sich nicht alle Gefahren voraussehen. Wie schnell kann sich ein Dachziegel lösen und einen Passanten beim Herunterfallen ernsthaft verletzen. Oder ein Hausbewohner fällt auf der Kellertreppe hin, weil die Beleuchtung defekt ist. Zwar ist der Hausbesitzer vertraglich dem Mieter gegenüber verpflichtet, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, so dass keine Gefahren vom Objekt und der Umlage ausgehen. Aber wer kann schon seine Augen immer und überall offen halten, zumal wenn der Besitzer des Objekts gar nicht direkt vor Ort wohnt.

Der Vertrag zwischen Hausbesitzer und Mieter schützt den Mieter direkt bei eventuellen Unfällen, die dem Hausbesitzer zugerechnet werden können. Aber nicht nur der Mieter selbst ist geschützt, sondern auch seine Familienmitglieder oder sonstige Besucher werden in den Schutz mit einbezogen, wenn sie sich berechtigterweise vor Ort aufhalten. Die Verkehrssicherungspflicht des Hausbesitzers gilt auch zugunsten Dritter, die nicht Vertragspartner sind.

Ein Hausbesitzer sollte die Folgen der Hausbesitzerhaftpflicht nicht unterschätzen. Stellen sich zum Beispiel nach einem Sturz ernsthafte Folgen wie ein Querschnittslähmung ein, können die Ansprüche des Verletzten den finanziellen Ruin des Haftenden bedeuten. Neben den Kosten für Krankenbehandlung, Rehabilitation, weitere Pflege, Ersatz für die Haushaltsführung, notwendiger Umbauten usw. kommen noch andere Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld hinzu.

Wohl dem Hausbesitzer, der in einem solchen Fall rechtzeitig eine Versicherung abgeschlossen hat, die die Hausbesitzerhaftpflicht absichert. Die relativ geringen Kosten lassen sich im Übrigen auch noch steuerlich als Kostenfaktor abgesetzt werden. Außerdem übernimmt eine solche Versicherung im Schadensfall die rechtliche Überprüfung und gegebenenfalls die komplette Regulierung der gesamten Angelegenheit.

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