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  • 03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Haftpflichtversicherung - Absicherung bei Schäden an fremdem Eigentum
    03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Haftpflichtversicherung - Absicherung bei Schäden an fremdem Eigentum
    Die persönliche Haftpflichtversicherung sichert Sie für Schäden ab, die versehentlich anderen Mitmenschen im Alltag zugefügt haben. Ähnlich wie bei der Auto-Haftpflicht geht e...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Haftpflichtversicherung

Absicherung bei Schäden an fremdem Eigentum


Die persönliche Haftpflichtversicherung sichert Sie für Schäden ab, die versehentlich anderen Mitmenschen im Alltag zugefügt haben. Ähnlich wie bei der Auto-Haftpflicht geht es nicht um eigene Schäden, sondern um Schäden an fremdem Eigentum. Die Haftpflicht kann einspringen, wenn Sie jemandem versehentlich die Kleidung beschädigt haben (das berühmte Glas Rotwein auf dem teuren Anzug), wenn Ihre Kinder durch einen Fehltritt beim Fussball den Ball in der Scheibe des Nachbarhauses landen lassen usw.

Haftpflichtversicherungen - rundum geschützt

Die Haftpflichtversicherung gilt schon seit geraumer Zeit als eine der wichtigsten Versicherungen. Im Gegensatz zur Kfz- Versicherung bzw. Auto-Haftpflicht (Pflichtversicherung) ist die Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung gegen die eigene Verpflichtung, bei der Haftung bei Schäden, die selbst verursacht wurden. Diese empfiehlt sich für alle Privatpersonen.

Zahlreiche verschiedene Formen der Haftpflichtversicherung schützen zudem in besonderen Fällen. Tierhalter sollten besonders bei speziellen, als gefährlich eingestuften Tieren eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Sie schützt vor den meisten Haftungsrisiken.

Die Jagdhaftpflichtversicherung empfiehlt sich zur Absicherung der bei Jagdausübungen verursachten Schäden.

Die Kfz-Haftpflicht gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu den Pflichtversicherungen. Ohne sie ist das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gestattet. Die Kfz-Haftpflicht richtet sich nach der Kubikmeterzahl und nach Fabrikat des Fahrzeuges.

Für alle Hausbesitzer sowie Grundbesitzer ist eine entsprechende Versicherung gegen Schäden die auf dem Grund und Boden entstehen unerlässlich. Zudem sollten Bauherren bereits vor der Planung ihres Bauvorhabens den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht in Erwägung ziehen.

Weitere Formen sind unter anderem die Gewässerschadenhaftpflicht und die Wassersporthaftpflicht.

Bei Freiberuflern wie Ärzten ist eine Arzthaftung Pflicht. Angehörige von rechts- und steuerberatenden Berufen (Rechtsanwälte Notare, Wirtschaftsprüfer, ggf. auch Unternehmensberater) sollten unbedingt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschliessen, um sich so wirksam vor Schäden zu schützen.

Aufmerksam sollte man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss lesen. Sie geben Auskunft über Ausschlüsse, das heisst in welchen Fällen die Haftpflichtversicherung nicht leistet. Ausgeschlossen sind meist grundsätzlich vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen und Ansprüche an bestimmte Personengruppen (Familienangehörige).
Zudem sind die Besitzverhältnisse des beschädigten Objekts von großer Bedeutung - ausgeliehene Gegenstände und Schäden in deren Zusammenhang sind in der Regel nicht versichert (vgl. z.B. auch Skiversicherung).

Das Versicherungsverhältnis wird über ein bis mehrere Jahre abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn keine fristgerechte Kündigung vorliegt. So wird ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet. Bei einer Beitragserhöhung ist jedoch ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen.

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