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  • 03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Glasversicherungen - Glasbruch bewahre!
    03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Glasversicherungen - Glasbruch bewahre!
    Glasversicherungen werden in der Regel als Ergänzung zur Hausratversicherung abgeschlossen, da Glas bei Hausrat nicht automatisch mit versichert ist.

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Glasversicherungen

Glasbruch bewahre!


Glasversicherungen werden in der Regel als Ergänzung zur Hausratversicherung abgeschlossen, da Glas bei Hausrat nicht automatisch mit versichert ist. Glasversicherungen gibt es sowohl für den privaten, als auch für den gewerblichen Bereich.

Es ist bei Glasversicherungen sinnvoll, die Versicherung grundsätzlich inklusive einer so genannten Allgefahrendeckung abzuschließen, was nicht automatisch im Umfang enthalten ist. Das bedeutet, die Versicherung deckt einen Schaden unabhängig von der Ursache seiner Entstehung. Es ist somit irrelevant, ob der Schaden selbst verursacht wurde, das Glas zufällig zerbrochen ist, durch Unwetter zerstört wurde etc.
Eine Glasversicherung für private Versicherungsnehmer beinhaltet einerseits Schäden im Kontext des Mobiliars, andererseits die Gebäudeverglasung. Beim Mobiliar sind zum Beispiel die Glasscheiben von Schränken, Bildern, Vitrinen und so weiter versichert, beim Gebäude sind es die Fenster und Türen, Loggien, Wintergärten, Duschkabinen, Veranden, Balkone etc.
Eine Glasversicherung für Gewerbetreibende betrifft einerseits die Einrichtung eines Betriebes, andererseits den Außenbereich, sowie Verkleidungen. Im Inneren sind alle Arten von Theken und Vitrinen versichert, weiterhin Wandspiegel und Standspiegel, Tischplatten, Bildverglasungen und ähnliches. Darüber hinaus sind auch hier Fenster und Türen enthalten, ferner Verkleidungen von Decken, Säulen und Wänden, Schaufenster, Oberlichter, Vorbauten zum Wetterschutz, Innentrennwände und dergleichen.

Bis zu einer geringeren Summe sind in einer Glasversicherung bei den meisten Versicherern üblicherweise auch Schäden an Kränen, Gerüsten und so weiter enthalten.
Zu beachten gilt es, dass eine Glasversicherung normalerweise immer nur dann zahlt, wenn es sich um einen Totalschaden am Glas, bzw. an der Verglasung handelt. Bei Defekten, wie zum Beispiel Verkratzungen, zahlt die Versicherung nicht.

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