ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Glasversicherung
    03.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Glasversicherung
    Zusätzlich zur üblichen Hausratsversicherung kann von Mietern oder Eigentümern eine Glasversicherung abgeschlossen werden.

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:


Glasversicherung

 

Mobiliarverglasung, Gebäudeverglasung o. Pauschale

Zusätzlich zur üblichen Hausratsversicherung kann von Mietern oder Eigentümern eine Glasversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung kann als pauschale Variante für ein ganzes Haus oder eine Wohnung berechnet werden. Weiter gibt es auch die Möglichkeit gezielt nach Mobiliarverglasung oder Gebäudeverglasung zu unterscheiden.

Zur Mobiliarverglasung zählen unter anderem Scheiben von Kaminen oder Öfen in der Wohnung. Ebenso Spiegel jeglicher Art und Verglasungen bei Bildern oder der Wohnungseinrichtung. Bei Gebäudeverglasung greift die Glasversicherung unter anderem bei Beschädigungen an Türen, Fenstern, Dächern oder auch an Sonnenkollektoren oder der Verglasung von Wintergärten.

Glasversicherungen kommen nur dann für den Schaden auf, wenn es sich um Glasbruch handelt, Kratzer im Glas werden nicht übernommen. Ebenso ausgeschlossen bei der Schadensübernahme sind Brillen, jegliche Lampen und Beleuchtungen und Trinkgläser (z.B. teure Weingläser oder Kaffeegläser).

Wenn die Glasversicherung für ein Mehrfamilienhaus abgeschlossen wird, wird hier noch einmal unterschieden, ob sie für die Scheiben des gesamten Gebäudes gelten soll oder nur auf die Scheiben an gemeinschaftlich verwendeten Räumen angewandt wird.
In die Glasversicherung ist nicht nur der eigentliche Glasschaden eingeschlossen, sondern auch damit verbundene Kosten. Hierzu zählen die Montagekosten beim Neueinbau ebenso wie der teilweise notwendige Einsatz einer Notverglasung.

Der Versicherungsschutz wie bei der Gothaer Glasversicherung ist unabhängig vom Verursacher des Schadens vorhanden und bei den meisten Versicherungen besteht auch keine Einschränkung bezüglich der Glasfläche. Oftmals ist in den Versicherungsbedingungen auch eine Übernahme der Entsorgungskosten und der Abtransport mit enthalten. Falls ein Kran benötigt wird oder ein Gerüst aufgebaut werden muss, ist auch dieses durch die Glasversicherung gedeckt.

Der Umfang der abgeschlossenen Glasversicherung kann bei den meisten Anbietern durch höhere Beiträge erweitert und angepasst werden. Einschränkungen bezüglich der Mobiliarverglasung gibt es bei Zwei - und Mehrfamilienhäusern, welche vermietet sind. Hier kann keine Versicherung des Mobiliars erfolgen, sondern nur für die Gebäudeverglasung. Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn das Zweifamilienhaus vom Eigentümer selbst bewohnt ist. Dann kann für die selbstbewohnte Hälfte wieder eine Glasversicherung auf das Mobiliar bezogen abgeschlossen werden. Für die vermietete Hälfte jedoch nicht. Bei großen Gebäuden oder Mehrfamiliengebäuden gilt die Glasversicherung weder für Außenverglasung noch für Innenverglasungen von eventuell vorhandenen gewerblich genutzten Räumlichkeiten.

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken