Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Der Begriff Gewässerschadenhaftpflicht kommt etwas zweideutig daher. Gemeint ist aber nicht, dass diese Versicherungsform für einen durch ein Gewässer entstandenen Schaden haftet, sondern vielmehr für einen an einem Gewässer entstandenen Schaden. Ein Schaden an einem Gewässer entsteht, wenn eine toxische Flüssigkeit, etwa Heizöl, in ein Wasserreservoir eindringt und dieses dadurch verunreinigt. Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen richten sich also gezielt an diejenigen Haushalte, die über eine Ölheizung mit Heizöltank verfügen.
Die besondere Notwendigkeit einer solchen Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Haushalte mit Heizöltanks wird ersichtlich, wenn man einmal den Paragraphen 22 des Wasserhaushaltsgesetzes betrachtet. Hier wird festgehalten, dass der Besitzer eines Tanks, auch ohne eigenes Verschulden, in voller Höhe für einen verursachten Schaden haftet. Aufgrund der enorm hohen Kosten, die die Beseitigung einer solchen Verunreinigung mit sich führt, kann ein augenscheinlich kleiner Schaden schnell zum finanziellen Fiasko werden, mithin sogar zur Privatinsolvenz führen.
Ist der Tankbesitzer aber durch eine Versicherung zur Gewässerschadenhaftpflicht geschützt, leistet diese Gewässerschadenhaftpflichtversicherung den Hauptteil des eingetretenen Schadens, bei berechtigten Ansprüchen begleicht sie gar den vollen Schaden. Auch die Kosten für Gutachter und zur Feststellung der Schuld, werden von der Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung übernommen.
Zudem bieten einige Versicherer im Rahmen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zusätzliche Leistungen, wie etwa die Erstattung der Kosten, die durch den Versuch der Schadensabwendung entstanden sind. Sollte der Unfall aber vorsätzlich herbeigeführt worden, oder durch besondere Umstände, wie Kriegszustände etc. verursacht sein, greift die Gewässerschadenversicherung nicht. Wie in anderen Formen der Haftpflichtversicherung auch, werden durch den Versicherungsnehmer selbst erlittene Schäden nicht berücksichtigt.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Aufbewahrung (ober-/unterirdisch) und dem Tankvolumen. Die Deckungssumme liegt zumeist im oberen siebenstelligen Bereich. Diese kann aber individuell angepasst werden. Ähnlich wie bei einer KfZ-Haftpflicht gilt auch hier: je höher, je sicherer.
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