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  • 30.09.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Gebäudeversicherung - Notwendiger Schutz für Immobilieninhaber
    30.09.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Gebäudeversicherung - Notwendiger Schutz für Immobilieninhaber
    Immobilien zu besitzen ist grundsätzlich etwas sehr Schönes, sind diese doch in der Regel sehr werthaltig und liefern gute und stabile Renditen. Als Eigentümer eines Hauses obli...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Gebäudeversicherung

Notwendiger Schutz für Immobilieninhaber

 

Immobilien zu besitzen ist grundsätzlich etwas sehr Schönes, sind diese doch in der Regel sehr werthaltig und liefern gute und stabile Renditen. Als Eigentümer eines Hauses obliegen Sie jedoch verschiedenen Verpflichtungen und Haftungen im Zusammenhang mit dem Haus. Eine Gebäudeversicherung sichert Sie hier gegen eine Reihe von damit verbundenen Risiken ab.

Die richtige Gebäudeversicherung

Ein Haus zu bauen oder zu kaufen ist eine Entscheidung, die meist langfristige Belastungen mit sich bringt. Der Verlust der Immobilie durch einen Brand kann den finanziellen Ruin für den Besitzer bedeuten. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung eine notwendige und sinnvolle Maßnahme. Bei einer Finanzierung des Hauses wird die Versicherung meist von den Banken zur Absicherung gefordert.

Die Basisleistungen der Gebäudeversicherungen bestehen in der Regulierung von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und beziehen sich auf das Gebäude und Nebengelass, wie angeschlossene Garagen, Carports oder Geräteschuppen und fest verankerte Einrichtungen im Haus, wie Einbauküchen.

Es ist auch möglich, Wahlleistungen zu vereinbaren, wie z.B. die Absicherung gegen der Schäden aus Blitz, Vandalismus (Graffity) und Elementarereignissen wie Lawinen, Erdbeben oder Überschwemmungen. Bei der Zusatzversicherung von Wahlleistungen sollte jedoch der tatsächliche Bedarf im Einzelfall geprüft werden.

Nicht versichert werden grundsätzlich Schäden durch Krieg, innere Unruhen und atomare Zwischenfälle. Weiterhin leistet die Versicherung nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn ein Haus im Winter nicht beheizt wird und die Rohre einfrieren und dadurch einen Wasserschaden verursachen, gilt das als grob fahrlässig.

Die Versicherungen zahlen die Beseitigung der Schäden oder (bei Verlust des gesamten Hauses) den ortsüblichen Neubauwert laut Vereinbarung im Versicherungsvertrag.

Die Höhe des Beitrages errechnet sich aus dem gewählten Tarif und dem Wert des Gebäudes. Damit die Versicherungsumme immer dem aktuellen Wert des Hauses entspricht, sollte die Versicherung auf der Basis einer gleitenden Neuwertversicherung abgeschlossen werden. Dazu ist es nötig, den realen Wert des Gebäudes genau zu bestimmen.

Die Gebäudeversicherung kann üblicherweise zum Ablauf mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist bei einem Schaden oder einer Beitragserhöhung möglich. Bei einem Verkauf des Gebäudes geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, um einen durchgehenden Schutz zu gewährleisten. Der neue Besitzer erhält eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat, um über den Vertrag zu entscheiden.

Da die Tarife und Beiträge zwischen den Versicherungsgesellschaften variieren, lohnt sich ein Vergleich. Oft sind Angebote von Direktversicherern günstiger.

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