Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Eigentümer eines Hauses oder Grundstücksbesitzer sind in voller Höhe verantwortlich für Schäden rund um das Haus bzw. das Gebäude - man spricht hier von der Gebäude Haftpflicht. Jeder Eigentümer eines Hauses oder eines Grundstücks muss sein Eigentum so absichern, dass keine Personen zu Schaden kommen können. Die Reinigung und Streuung der Wege und das Schneeräumen gehören beispielsweise dazu. Selbst wenn das Haus vermietet ist und im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter für diese Arbeiten zuständig ist, haftet im Falle eines Schadens trotzdem der Eigentümer! Auf Passanten herabstürzende Dachziegel oder Äste bedeuten ein weiteres unkalkulierbares finanzielles Risiko für den Eigentümer.
Doch diesem Risiko muss man sich nicht aussetzen. Hierfür gibt es die Gebäudehaftpflichtversicherung. Die Gebäude Haftpflicht Versicherung kommt für Schäden durch mangelnde Beachtung der Pflichten des Eigentümers auf. Beispielsweise unzureichende Beleuchtung, beschädigte Wege, nicht genügend geräumte oder gestreute Wege, herabstürzende Dachziegel oder Mauerwerk. Außerdem übernimmt die Gebäudehaftpflichtversicherung die Prüfung, ob überhaupt und wenn ja, welche Schadenersatzsumme im Rahmen der Gebäude Haftpflicht gezahlt werden muss. Auch die Übernahme von Prozesskosten im Falle unberechtigter Schadenersatzforderungen wird von der Gebäudehaftpflichtversicherung übernommen.
Der Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung zur Absicherung im Rahmen der Gebäudehaftpflicht ist nicht nötig, wenn das Eigentum selbst bewohnt wird. In diesem Fall kommt die private Haftpflichtversicherung, im Falle eines Schadens, für die Kostenregulierung auf. Wenn das Haus jedoch vermietet ist oder das Grundstück noch nicht bebaut ist, haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Um sich dann bzgl. der Gebäude Haftpflicht abzusichern, ist der Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung nötig. (vz)
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