Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wer ein Eigenheim errichtet, sei es in Eigenleistung oder schlüsselfertig durch ein Bauunternehmen, der benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Wichtig ist es, diese Versicherung schon vor Einrichtung der Baustelle abzuschließen. Denn nur dann sind alle Gefahren, die durch den Betrieb der Baustelle entstehen, auch versichert. Dabei ist es bzgl. der Bauherrenhaftpflicht unerheblich, ob es sich um einen Neubau, Umbau oder eine Sanierung handelt.
Der Bauherr hat für seine Baustelle eine Verkehrssicherungspflicht. Bei Schäden, die Dritten entstehen durch den Betrieb der Baustelle, haftet der Bauherr ebenso wie der Architekt oder das ausführende Bauunternehmen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt im Zweifelsfall nicht nur die Kosten, die auf den Bauherren zukommen, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche ab. Abgedeckt sind sowohl Personen- als auch Sachschäden. Dabei sind dem Bauherren zwei Hauptpflichten auferlegt.
Zum Einen wird von ihm erwartet, dass er die notwendige Sorgfalt bei der Auswahl von Architekten und Handwerkern walten lässt. Und zum Anderen wird vom Bauherren die Überwachung der Baustelle verlangt. Der Bauherr kann sich also nicht blind auf die ausführende Baufirma verlassen. Auch, wenn er keine Fachkenntnisse hat, so gibt es doch Sachverhalte, die so offensichtlich sind, dass für daraus entstehende Schäden, der Bauherr haftbar gemacht werden kann. Ein banales Beispiel ist hier eine beschädigte oder verschmutzte Straße. Kommt es hier aufgrund der Verunreinigungen zu Beschädigungen an Fahrzeugen oder gar zu Unfällen mit Personenschäden, tritt der Versicherungsfall ein.
Selbstverständlich kann man vom Bauherren auch erwarten, dass er sieht, wenn Bauzäune Lücken aufweisen und Baugruben nur mangelhaft abgedeckt sind. Das gleiche gilt übrigens auch für wackelige Baugerüste oder Teile der Fassade, die auf den Gehweg stürzen können.
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