ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 01.08.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Gegen die Abzocke nach einem Verkehrsunfall
    01.08.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Gegen die Abzocke nach einem Verkehrsunfall
    Als unschuldiger Unfallgeschädigter hat man meist das Recht auf ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer des beschädigten Fahrzeugs. Mietwagenunternehmen müssen dabei allerdin...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Gegen die Abzocke nach einem Verkehrsunfall


Als unschuldiger Unfallgeschädigter hat man meist das Recht auf ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer des beschädigten Fahrzeugs. Mietwagenunternehmen müssen dabei allerdings gewisse Regeln einhalten.

Ein Mietwagenunternehmen ist dazu verpflichtet, einen Unfallgeschädigten, der ein Kfz bei ihm mieten will, darauf hinzuweisen, dass der Versicherer des Unfallverursachers möglicherweise nur einen Teil der Kosten übernehmen wird. Das gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen einen Tarif anbietet, der deutlich über dem Normaltarif des örtlich relevanten Marktes liegt. Das hat das Landgericht Coburg mit einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: 14 O 492/08).

Ein Autofahrer war mit seinem Klein-Lkw unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden. Während der Reparaturdauer mietete er sich einen Leihwagen. Die vom Kfz-Versicherer des Unfallgegners zugesicherte Entschädigungsleistung für das Ersatzfahrzeug trat er an das Mietwagenunternehmen ab. Für den Leihwagen wurden 5.400 Euro berechnet.

Der Versicherer des Unfallverursachers weigerte sich jedoch, die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Er erstattete lediglich 3.800 Euro der Leihwagenkosten. Begründung: Der gezahlte Preis liege um mehr als 40 Prozent über dem ortsüblichen Normaltarif.

Daraufhin verlangte der Vermieter von dem Unfallopfer die Zahlung des Differenzbetrages. Doch dieser kam der Aufforderung nicht nach, denn er fühlte sich von dem Leihwagenunternehmen getäuscht. Die Kfz-Vermietung klagte daraufhin die Kosten beim Kunden ein und erlitt vor dem Coburger Landgericht eine Niederlage.

Schadenersatzanspruch

Bietet ein Mietwagenunternehmen einem Unfallgeschädigten einen Tarif an, der deutlich über dem örtlichen Normaltarif liegt, so muss er ihn unmissverständlich darauf hinweisen, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers möglicherweise nur einen Teil der Leihwagenkosten bezahlen wird, so das Gericht.

Unterlässt der Kfz-Vermieter einen entsprechenden Hinweis, so hat der Kunde gegen ihn einen Schadenersatzanspruch in Höhe des Differenzbetrages. So war es auch in dem zu entscheidenden Fall. Denn der Leihwagenunternehmer hatte den Unfallgeschädigten nicht darauf hingewiesen, dass er ihm einen speziellen Unfalltarif und nicht den ortsüblichen Normaltarif angeboten hatte.

Der klagende Kfz-Vermieter bleibt daher auf dem Differenzbetrag sitzen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof war in einem ähnlichen Fall bereits im Juni 2006 zu einer vergleichbaren Entscheidung gekommen (Az.: XII ZR 50/04). (verpd)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken