BGH zu Gebühren bei Anwaltswechsel nach dem Mahnverfahren
Mit der umstrittenen Frage, ob bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem nachfolgenden streitigen Verfahren die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren auf die für die neuen Prozessbevollmächtigten entstandene Verfahrensgebühr für das streitige Verfahren anzurechnen ist, hatte sich der BGH in einer weiteren aktuellen Entscheidung zu befassen (BGH, Beschluss IX ZB 31/16 vom 21.12.2017, LEXinform 1666543 ).