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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Erstmals
gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn
von 8,50 Euro. Die Bundesregierung hatte im April ein entsprechendes
Gesetz auf den Weg gebracht. Nach Verabschiedung im Bundestag hat nun
auch der Bundesrat zugestimmt.
"Es ist nicht übertrieben, zu
behaupten: Wir setzen heute einen Meilenstein in der Arbeits- und
Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland", sagte
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei der abschließenden Beratung
des Gesetzes im Bundestag:
Mehr Lohn und Gerechtigkeit
Mit
dem Mindestlohn wird eine angemessene Lohnuntergrenze für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt. Denn in Branchen mit
einfachen Tätigkeiten werden oft nur Niedriglöhne gezahlt. Weil nur die
Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeitet, gelten
für diese keine Tarifverträge. Das hat zu weißen Flecken in der
Tariflandschaft geführt.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur
Stärkung der Tarifautonomie heute zugestimmt. Der Bundestag hatte es am
3. Juli 2014 verabschiedet. Dann kann das Gesetz in Kraft treten.
"Dieses
Gesetz ist von herausragender Bedeutung für Millionen vom
Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern, die endlich einen anständigen Lohn
bekommen", so die Ministerin. Rund 3,7 Millionen Menschen werden ab
2015 davon profitieren.
Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom
Zoll kontrolliert. Dafür werden künftig zusätzliche 1.600 neue
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen.
Ab 2015 mindestens 8,50 Euro
"Ab
dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindeststundenlohn von brutto
8,50 flächendeckend in Ost und West gleichermaßen, ohne dass irgendeine
Branche ausgenommen wird", bekräftigte Nahles. Bisher gibt es nur in
zwölf Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne.
Nur in
Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis
Ende 2016 auch niedrigere Mindestlöhne möglich. Spätestens 2017 müssen
auch hier 8,50 Euro gezahlt werden. Eine Kommission wird erstmals zum 1.
Januar 2017 über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns beraten. Dabei
orientiert sie sich an den tariflichen Entgeltanpassungen. Dies
geschieht alle zwei Jahre.
Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine
feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf.
Somit schützt der Mindestlohn Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor
Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen
angewiesen sind.
Wenige Übergangregelungen
Für
Erntehelfer wurde eine auf vier Jahre befristete Sonderregelung
vereinbart, um die Einführung des Mindestlohns für diese Branche zu
erleichtern. Die Grenze für die sozialabgabenfreie kurzfristige
Beschäftigung wird von 50 auf 70 Tage angehoben.
Zeitungsausträger
haben 2015 Anspruch auf 75 Prozent und 2016 auf 85 Prozent des
gesetzlichen Mindestlohns. 2017 müssen die vollen 8,50 Euro gezahlt
werden.
Die Übergangsregelung vereinfacht den Einstieg in den
Mindestlohn für alle Branchen, deren Löhne zurzeit deutlich unter dem
Niveau von 8,50 Euro liegen.
Generation Praktikum beendet
Der
allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 18. Geburtstag - oder
vorher bei abgeschlossener Berufsausbildung. Damit sei die "Generation
Praktikum" beendet, bekräftigte Nahles.
Das Gesetz schreibt
außerdem erstmals einen Qualitätsrahmen für Praktika vor: Praktikanten
müssen einen Vertrag bekommen mit klaren Praktikumszielen und haben
Anspruch auf ein Zeugnis. Orientierungs- oder Pflichtpraktika vor oder
während einer Ausbildung oder eines Studiums sind vom Mindestlohn
ausgenommen- für maximal für maximal drei Monate.
"Die sog. Ausnahmen vom Mindestlohn für das Praktikum sind keine Ausnahmen", so die Ministerin.
Dass
unter 18-Jährigen kein Mindestlohn gezahlt werden muss, hat einen guten
Grund: Gerade schwache Schulabgänger sollen nicht durch einen
ungelernten Job davon abgehalten werden, eine Ausbildung zu machen.
Beschäftigung ist oberstes Ziel
Langzeitarbeitslose
haben es immer noch zu schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Um ihnen
den Einstieg zu erleichtern, sollen sie in den ersten sechs Monaten
einer Beschäftigung auch unter Mindestlohn bezahlt werden können. Ob
diese Regelung hilft, Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt zu
bringen, wird Mitte 2016 überprüft.
Quelle: Bundesregierung
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