Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Mit Beschluss vom 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 - hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass bei einer schwerwiegenden Verletzung der Aufsichtspflicht durch eine Kindertagespflegeperson (hier: Tagesmutter) der Entzug der Betreuungserlaubnis mit sofortiger Wirkung gerechtfertigt ist. Es hat die Beschwerde einer Tagesmutter gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2104 - 5 L 110/14 - zurückgewiesen, mit dem das Verwaltungsgericht ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt hatte.
Die Tagesmutter hatte die ihr anvertrauten vier Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren für einen Zeitraum von mindestens einer halben Stunde allein in ihrer Wohnung zurückgelassen, um - ihren eigenen Angaben zufolge - in einer nahegelegenen Physiotherapie-Praxis einen Termin zu vereinbaren. Die Stadt Leipzig entzog der Tagesmutter daraufhin mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Zur Begründung der Entscheidung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass es sich um eine gravierende Verletzung der Aufsichtspflicht gehandelt habe, da es zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder gekommen sei. Diese wären nicht in der Lage gewesen, sich in einer Notsituation selbst zu helfen oder zumindest Hilfe herbeizuholen. Das Verhalten der Tagesmutter vermittle den Eindruck, dass sie ihre Aufgabe, sich während der Betreuungszeit um die Tagespflegekinder zu kümmern, nicht ernst nehme und eigene Belange und Interessen über das Kindeswohl stelle. Es gehe nicht alleine darum, dass die Tagesmutter die Wohnung verlassen habe, sondern vor allem darum, dass sie dies aus einem geringfügigen Anlass getan habe. Mit dieser Einstellung, die von Gleichgültigkeit und fehlender Sorgfalt geprägt sei, sei sie zur Kindertagespflege nicht geeignet. Da vor diesem Hintergrund auch zukünftig Gefährdungen der ihr anvertrauten Kinder zu befürchten seien, sei der Entzug der Betreuungserlaubnis mit sofortiger Wirkung gerechtfertigt. Die Versicherung der Tagesmutter, die Kinder in der Zukunft nicht mehr während der Betreuungszeit alleine zu lassen, sei nicht ausreichend, um für die Zukunft von einer Eignung ausgehen zu können.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
OVG Sachsen, Beschluss 4 B 48/14 vom 27.05.2014
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.